Inhalt der Ausgabe 08/2016
Editorial
Inhalt
Aufsätze
„Nach der Reform ist vor der Reform“ – kein Satz gilt so sehr für die Reformen im Gesundheitswesen und dabei speziell im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Vertragsarztrecht des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V). Erst zum 1. Januar 2012 (teilweise auch erst zum 1. Januar 2013) war das GKV-Versorgungsstrukturgesetz mit weitreichenden Änderungen im Krankenversicherungsrecht in Kraft getreten, da „legt“ der Gesetzgeber bereits „nach“ und präsentiert bereits am 21. Oktober 2014 den Referentenentwurf, der in das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mündet, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
Das am 1.1.1995 in Kraft getretene SGB XI vom 26.5.1994 über die Soziale Pflegeversicherung ist gut 21 Jahre alt und hat damit – nach altem Recht – gerade einmal die „Volljährigkeitsgrenze“ überschritten. Bedenkt man, dass die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung schon vor Jahren ihre 125-jährigen Jubiläen gefeiert haben, ist die Pflegeversicherung also ein „junger Spund“. Wie bei solchen nicht ganz unüblich, wird viel über sie geredet und geschrieben – geschrieben auch im Bundesgesetzblatt.
Kurzbeiträge
„Des einen Freud’, des anderen Leid“: Weil die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland 2015 einen neuen Rekord erreichte und der Wechsel von Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), auch bedingt durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, besonders hoch ausfiel, verringerte sich der Bestand bei Vollversicherten im Haupt- und Neugeschäft der privaten Krankenversicherung (PKV) um 47.100 auf 8,79 Millionen Personen (- 0,5 Prozent).
Im Jahre 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Aufsehen erregenden Urteil festgestellt, dass Ärzte wegen Bestechlichkeit nicht bestraft werden können. Eine Pharma-Referentin hatte in dem zugrunde liegenden Fall mehreren Ärzten insgesamt 18.000 Euro „zukommen“ lassen. Nach Ansicht der Richter fehlte eine gesetzliche Regelung, die es verbot, dass etwa Mediziner von Pharmakonzernen für das Verschreiben von bestimmten Medikamenten Geld oder andere geldwerte Vorteile erhalten.
Ein zunächst vertraulicher Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) hat deutlich gemacht: Russische und osteuropäische ambulante Pflegedienste betrügen seit Jahren Kranken- und Pflegekassen sowie Kommunen und Sozialhilfeträger, und dies offenbar in großem Stil. Experten schätzen den dabei entstandenen Schaden auf mindestens eine Milliarde Euro jährlich und sprechen vom größten Skandal im Gesundheitswesen in der Nachkriegszeit.
Erneut ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr zurückgegangen. In der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor ereigneten sich 2015 rund 865.500 Arbeitsunfälle (2014: 869.817). Dies ergibt sich aus der Bilanz zum Unfallgeschehen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vorgelegt hat. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009 Unfällen, 2,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Nach den Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen der Ärztekammern hat auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) seinen Jahresbericht über Behandlungsfehler für das vergangene Jahr vorgelegt. Danach wurden 2015 insgesamt 4.064 Behandlungsfehler, 268 mehr als ein Jahr zuvor, bestätigt. Zwei Drittel davon passierten in Krankenhäusern, die übrigen in der Praxis von niedergelassenen Ärzten oder in Pflegeeinrichtungen.
Nachrichten aus der EU
+++ Länderspezifische Empfehlungen +++ TTYPE ist tot – es lebe TTYPE +++ EU-Kommission startet neue Suchmaschine für Rechtsprechung +++ EU-eGovernment-Aktionsplan erzeugt Handlungsdruck +++ Bericht über Qualitätssicherung von Gesundheitssystemen veröffentlicht +++ Freier Handel mit Arzneimitteln +++ Widerstand gegen Initiativen zur Normung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen +++ Trend zur Frühverrentung scheint gestoppt +++ EuGH startet App CURIA +++
Rechtsprechung
Ermächtigung als sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) und „Facharztfilter“
BSG, Urteil vom 17.2.2016 – B 6 KA 6/15 R –
Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur
BAG, Urteil vom 25.5.2016 – 5 AZR 298/15 –
Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.3.2015 – 10 Sa 1005/14 –
Outsourcing von Reinigungsarbeiten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.6.2016 – L 4 R 903/15 –
Standpunkt
Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ auseinander, das zielgenauer als „Aufsichtsstärkungsgesetz in der Politik des New Public Management“ firmieren sollte. Kritisiert und abgelehnt wird eine Übertragung der Rechnungsprüfung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen auf Wirtschaftsprüfer in Alleinzuständigkeit.
Aktuelles
+++ Deutliche Mängel in deutschen Pflegeheimen +++ Stabile finanzielle Situation bei der gesetzlichen Rentenversicherung +++ Ein Modell für die „Flexi-Rente“ +++ Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge? +++ Wenn Angehörige pflegen +++ Rentenversicherungspflicht für Selbstständige? +++ Ein deutlicher Ärzteanstieg in Deutschland +++ Rente und Steuerpflicht +++ Ehemalige Gastarbeiter deutlich schlechter gestellt +++ Betriebliche Altersvorsorge +++ Der „Medikationsplan“ soll es richten +++ Damit Versicherte länger arbeitsfähig bleiben +++ Mehr Frauen in die soziale Selbstverwaltung +++ „Ein maßvoller Umgang mit dem Medium Internet“ +++ Immer mehr ältere Bundesbürger arbeiten noch +++ Mit Erwerbsminderung in die Rente +++ Betrugsermittlungen gegen Apotheker +++ Künstlersozialabgabe wird gesenkt +++ Pharma-Industrie: 575 Millionen Euro an Ärzte +++
Rezension
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