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Inhalt der Ausgabe 08/2015

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Remedur des Sozialgesetzbuchs

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in der laufenden 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wird unter anderem angekündigt, „Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern systematisch aufzuarbeiten“. Dieses publizierte Vorhaben bietet zugleich die Gelegenheit, einige Positionen des Gesetzes in ihrer Formulierung, Stellung und Wirkung zu überdenken.

Die Übertragung der Festsetzung des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 161 SGB VII) auf den Vorstand – eine nichtige Satzungsbestimmung?

In zwei Urteilen des Bundessozialgerichts wurde die Übertragung der Festsetzung des Mindestbeitrags gem. § 161 SGB VII auf den Vorstand für unzulässig erklärt. Seit Jahrzehnten beinhalten die Satzungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Bestimmungen, die die Festsetzung des Mindestbeitrags auf den Vorstand übertragen; diese Satzungsregelungen wurden von der Aufsichtsbehörde bislang nicht beanstandet. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen insbesondere auch auf die verfahrensrechtliche Praxis der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben könnten, soll u. a. dieser Aufsatz aufzeigen.

Kurzbeiträge

Sozialversicherungsrechtliche Folgen nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) zum 1. Januar 2015 war unter anderem dadurch motiviert, dass bei steigender Vergütung prekärer Beschäftigter sozialversicherungsrechtliche Ansprüche neu entstehen oder vorhandene Ansprüche gesteigert werden sollten. Diese Vorteile sollten nicht nur kurzfristig dem einzelnen Beschäftigten, sondern langfristig und damit nachhaltig den für die Grundsicherung einstehenden staatlichen Haushalten zugutekommen, welche in Zukunft durch Leistungen der Sozialversicherung entlastet werden sollen.

Krankenhausversorgung zukunftsfest gemacht? – Was bringt das Krankenhausstrukturgesetz?

Die deutsche Krankenhausstruktur soll auch in Zukunft gut, sicher und erreichbar sein. Da sich jedoch nicht nur die Gesellschaft, der Altersdurchschnitt und auch die Bevölkerungsdichte im ständigen Wandel befinden, sondern auch medizinische Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten fortwährend modernisiert werden, muss auch die Krankenhausversorgung und deren rechtliche Rahmenbedingungen einer ständigen Überprüfung unterliegen. Die Krankenhausreform und damit das Krankenhausstrukturgesetz ist bekannt geworden unter den Schlagworten „Qualität statt Quantität“, angepeitscht durch die mediale Vermarktung angeblicher Behandlungsfehlerstatistiken und Todesfälle, verursacht durch Qualitätsmängel.

Zweites Pflegestärkungsgesetz mit Gewinnern und Verlierern?

Mit dem im Werden befindlichen Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine weit reichende Pflegereform anstoßen – ein Vorhaben, das für drei Gesundheitsminister von SPD und FDP Stückwerk geblieben war. Einzelheiten enthält ein Referentenentwurf, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe an verschiedene Bundesministerien verschickt hat. Eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlicher Einschränkung einerseits und psychischen Krankheiten andererseits unterschieden wird.

Die Rentenversicherung blickt hoffnungsvoll in die Zukunft

Auch im Jahr 2014 hat sich die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung positiv entwickelt. Das vergangene Jahr schloss – so die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund in ihrem Geschäftsbericht – mit einem Überschuss von 3,187 Milliarden Euro ab. 2013 hatte das Plus lediglich bei 1,898 Milliarden Euro gelegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bleiben geringfügig im Minus

Das Defizit hält sich in Grenzen: Im ersten Vierteljahr 2015 haben die derzeit 124 gesetzlichen Krankenkassen ein Minus von 169 Millionen Euro aufzuweisen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte es bei 270 Millionen Euro gelegen. Den Einnahmen von 53,08 Milliarden Euro standen dabei Ausgaben von 53,25 Milliarden Euro gegenüber. Noch sind die Krankenkassen finanziell gut ausgestattet, verfügten sie doch zum Stichtag 31. März 2015 über ein Finanzpolster von rund 15,5 Milliarden Euro, was sich im Verlauf dieses Jahres allerdings ändern dürfte. Hinzu kommen 9,8 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds, der „Geldsammelstelle“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ärztliche Behandlungsfehler weiterhin auf einem hohen Stand

Trotz des Anfang 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes beklagen Patienten und Pflegebedürftige weiterhin eine hohe Zahl medizinischer Behandlungsfehler – sowohl im Krankenhaus, in der Arztpraxis als auch in Pflegeeinrichtungen. In 14.663 und damit 78 Fällen mehr als ein Jahr zuvor wandten sich Patienten 2014 an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), weil sie der Ansicht waren, von Ärzten und Pflegern falsch behandelt worden zu sein.

Gesetzgebung und Praxis

Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag befasste sich am 17. Juni 2015 in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort.

Kabinett beschließt Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Die Richtlinie wird 1:1 umgesetzt. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, die neuen EU-Vorgaben nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln anzuwenden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden und aus Praktikabilitätsgesichtspunkten gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten.

E-Health-Gesetzentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag befasste sich am 3. Juli 2015 in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz).

Nachrichten aus der EU

Parlamentsstudie befürwortet EU-Ausschuss zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Das Europäische Parlament hat im Juni 2015 eine Studie vorgelegt, mit der die Möglichkeiten für eine harmonisierte Nutzenbewertung von Arzneimitteln in der Europäischen Union bestimmt werden. Die im Auftrag des EP-Gesundheitsausschusses angefertigte Untersuchung betrachtet die Bewertungspraxis in allen 28 Mitgliedstaaten. Zudem enthält sie eine Tiefenanalyse der Anwendung und Rolle der Nutzenbewertung für die Erstattung und Preissetzung in sechs ausgewählten Mitgliedstaaten – Österreich, Frankreich, Italien, Polen, die Slowakei und Schweden.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
BVerfG, Urteil vom 21.7.2015 – 1 BvF 2/13 –

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Unwirtschaftliche Behandlung I: „Fallsplitting“?
BSG, Urteil vom 10.3.2015 – B 1 KR 3/15 R –

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Fußballverein muss Nachforderungen zu Sozialversicherungsbeiträgen zunächst nicht zahlen
LSG Thüringen, Eilverfahren – L 12 R 539/15 B ER – (Hauptsacheverfahren anhängig beim SG Altenburg – S 2 R 469/15 –)

Aktuelles

+++ WzS-Ticker +++

+++ Rentenwert (Ost) bei 92,61 Prozent des Westwertes +++ Weitergabe von Daten an die Krankenkassen +++ Pflegeberatung nicht umfassend bekannt +++ Im Rentenalter noch arbeiten +++ Rentner mit 63 sind im Vorteil +++ Jetzt auch „Elterngeld Plus“ +++ Deutlich mehr erstmals bewilligte Altersrenten +++ Hospiz- und Palliativstationen im Aufwind +++ IGeL-Leistungen werden immer häufiger angeboten +++ Medikamente für 570 Euro pro Patient +++ Ein Polster von 6,6 Milliarden Euro +++ Durch die Mütterrente angestiegen +++ Zwei Millionen Patienten unnötig im Krankenhaus +++

Service

Veranstaltungshinweise

16. Deutscher Medizinrechtstag

Neuerscheinung

+++ Wiegand (Hrsg.), BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Kommentar +++

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-13
 

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