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Inhalt der Ausgabe 06+07/2018

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Können drei berichtigende Worte des Gesetzgebers bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von GmbH-Geschäftsführern weiterhelfen?

Das im Privat- oder Zivilrecht verankerte Arbeitsrecht erfasst mit wenigen Ausnahmen nur Arbeitnehmer und keine selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeiten. Im öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsrecht sind neben dem weitreichenden Begriff der Beschäftigten einige Gruppen von Selbständigen (mit erheblichen Unterschieden in den verschiedenen Versicherungszweigen) ausdrücklich in die Versicherung einbezogen, zahlreiche Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder dagegen völlig ausgenommen. Besonders problematisch ist wiederum die vielfach fehlende Kongruenz zum ebenfalls öffentlich-rechtlichen Steuerrecht, wobei die dortigen, auf den ersten Blick etwas „großzügigeren“ Regelungen nur dem Umstand geschuldet sind, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus selbständiger Tätigkeit grundsätzlich gleichermaßen der Besteuerung unterliegen.

Stufenweise Wiedereingliederung

Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit ist der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsträger im Wesentlichen für die Feststellung des Gesundheitszustandes und für die Gewährung von konkreten Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Prävention und Rehabilitation zuständig. Zusätzlich werden im Falle einer beruflichen Rehabilitierbarkeit durch die Träger der sozialen Sicherung Berufsbilder festgelegt, für die eine Versicherte oder ein Versicherter qualifiziert werden kann. Das geschieht in der Regel durch eine stufenweise Wiedereingliederung. Denn es gilt das Motto: „Länger arbeiten bei guter Gesundheit“.

Kurzbeiträge

Auf die Rentenversicherung kommen bald große Probleme zu

Nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung stehen in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Fokus der Politik und mehr und mehr vor größer werdenden Problemen. Um einiges mehr gilt dies für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist der größte Sozialversicherungszweig und bei einem Blick in die fernere Zukunft der Bereich mit den größten Herausforderungen, die einer nachhaltigen und rechtssicheren Lösung bedürfen. Schon heute fließen aus dem Bundeshaushalt jährlich über 90 Milliarden Euro in die Rentenkassen.

Die Krankenkassen in der Kritik der Aufsichtsbehörde

„Die von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Satzungsleistungen, Wahltarife, Bonusprogramme, aber auch Selektivverträge führen häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der medizinischen Versorgung der Versicherten. Diese scheinbaren Leistungen werden von den Krankenkassen stattdessen immer wieder vor allem dazu genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten, ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen.“

Weites Fahren zur Arbeit birgt hohe psychische Belastungen

Mit der Entfernung zwischen Wohn­ und Arbeitsort steigt bei Pendlern die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Erkrankung. In einer aktuellen Untersuchung hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) den Zusammenhang zwischen der Länge des Arbeitsweges und dem Auftreten psychischer Erkrankungen untersucht.

Schwieriges Errichtungsverfahren in gesundheitspolitisch bewegten Zeiten

In unserer so schnelllebigen Zeit scheinen zehn Jahre eine verhältnismäßig kurze Zeitspanne zu sein. Dass sich gleichwohl in einem Dezennium viel ereignet und viele Probleme zu lösen sind, zeigt anschaulich der „Spitzenverband der Krankenkassen“, der am 1. Juli 2018 auf sein zehnjähriges Bestehen zurückblickt. Bei seiner Gründung firmierte er, wie es im Gesetz hieß, noch als „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“, hat sich aber im Laufe der Zeit den heute geläufigen Namen „GKV­Spitzenverband“ zugelegt. Dabei steht GKV für gesetzliche Krankenversicherung.

In den meisten Fällen war der Verdienst sechsstellig

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch der Spitzenrepräsentanten der Ärzteschaft, sind erneut Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden. Ursächlich dafür ist die frühere Bundesregierung, die es nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 in die Wege geleitet hatte, die Bezüge des Spitzenpersonals im Bundesanzeiger jährlich einmal zu veröffentlichen.

Gesetzgebung und Praxis

Gesetzgebung und Praxis

Die Bundesregierung plant Änderungen im Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB XII) und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/2072) vorgelegt, mit dem verschiedene Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden sollen.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien +++ Pläne der EU-Kommission zur europäischen Nutzenbewertung spalten die Mitgliedstaaten +++ Das Europäische „Stargate“ ist noch nicht einsatzbereit +++ EU-Kommission legt Mitteilung zu eHealth vor +++ Krebs – In zwanzig Jahren soll niemand mehr daran sterben +++ Großbritannien soll sich zum Europäischen Sozialmodell bekennen +++ Im Fokus: Prävention und Wiedereingliederungsstrategien +++ Erkenntnisse aus Cross Border Healthcare +++ Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien +++ Gesundheitsreform in Frankreich +++ Ungarn: Klare Wahl mit unklaren Folgen +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

+++ Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Überprüfung des Straßenbelags wegen Eisglätte +++ Bericht über die Sitzung des 2. Senats des Bundessozialgerichts vom 20. März 2018 +++ Bericht über die Sitzung des 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 21. März 2018 +++ Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung anweisen +++

Rechtsprechung der Instanzgerichte

+++ Taxifahrer im Mietmodell sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt +++

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Vor 100, 50 und 25 Jahren

Vor 100, 50 und 25 Jahren

Heute setzen wir unsere historische Serie mit der dritten Folge fort. Noch immer bewegen wir uns in den Jahren 1918, 1968 und 1993 – drei interessante Jahre in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.

Neuerscheinungen

Gesundheit als Aufgabe des Sozialrechts. Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V. 12./13. Oktober 2017 in Leipzig

Besgen: Schwerbehindertenrecht Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Lepke: Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis

Schaffland/Wiltfang: Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Schläger/Thode: Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-14
 

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