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Inhalt der Ausgabe 06+07/2017

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Berufskrankheitenrecht in Europa

Ein Berufskrankheitenrecht in Europa kann (mindestens) unter zwei Aspekten gesehen werden: Wie werden grenzüberschreitende Sachverhalte abgehandelt und wie entwickelt sich ein europäisches Berufskrankheitenrecht? Während zum ersten Aspekt ein Blick auf die Verordnung 883/04 (und deren Durchführungsverordnung 987/09) zu werfen ist, wird man sich beim zweiten mit der Europäischen Liste der Berufskrankheiten auseinandersetzen müssen.

Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I

Das aus dem angelsächsischen bekannte „Garden Leave“ Modell ist inzwischen auch hierzulande sehr verbreitet. Das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers wird, gegebenenfalls unter teilweiser Anrechnung einer vereinbarten Abfindung, verlängert, während er von der tatsächlichen Erbringung seiner Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt wird. Nach Herausgabe der Geschäftsanweisung zu § 150 SGB III der Bundesagentur für Arbeit zum Juli 2016 herrscht jedoch große Unsicherheit, ob und inwiefern diese Praxis mit erheblichen Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden sein kann. Nach dem Wortlaut der Geschäftsanweisung soll die Zeit der unwiderruflichen Freistellung nicht mehr bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden.

Kurzbeiträge

Unangemessen lange Gerichtsverfahren können Entschädigungsansprüche auslösen

Wer wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens Nachteile erleidet, kann seit dem 1. Januar 2012 eine Entschädigung verlangen. Welche Grundsätze dabei zu beachten sind, zeigt die aktuelle Situation der Sozialgerichtsbarkeit in Berlin-Brandenburg. Den besonderen Rechtsschutz der Entschädigung bei unangemessen langer Verfahrensdauer hat der Gesetzgeber dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) als 17. Titel angefügt. Geregelt ist dies grundlegend in den §§ 198 ff. GVG. Für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gilt zusätzlich und modifizierend vor allem § 202 SGG.

Von Altersarmut bis zu teuren Wahlversprechen

Gundula Roßbach, die neue Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, seit 1. Januar 2017 als erste Frau an der Spitze des größten deutschen Sozialversicherungsträgers, Chefin von 15.000 Beschäftigten und „Arbeitgeberin“ von 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentnern mit einem Jahresetat von rund 280 Milliarden Euro, sieht in der viel diskutierten Erhöhung des Rentenniveaus kein Allheilmittel, um in Zukunft Altersarmut in Deutschland zu vermeiden.

Der zweite Teil feiert ein rundes Jubiläum

Am 1. Juli 1977 trat mit dem Vierten Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) der zweite Bereich der umfangreichen Sozial-Kodifikation in Kraft, nachdem der Allgemeine Teil (SGB I) bereits am 1. Januar 1976 Gesetzeskraft erlangt hatte. Das SGB IV verfolgt einen besonderen Zweck: Allen Paragraphen dieses SGB-Buches kommt in Form eines „Konglomerats“ eine Klammerfunktion für Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und teilweise auch Arbeitslosenversicherung zu, indem es die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige regelt.

Mehr Versicherte profitieren von der neuen Pflegereform

Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG) scheint sich zum Erfolgsmodell zu entwickeln: Von Januar bis März 2017 haben rund 80.000 Personen mehr als sonst erstmals Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Diese Bilanz zog der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenversicherung (MDS). Im ersten Quartal 2017 haben die Prüfer über 220.000 Personen nach den neuen Vorgaben begutachtet. Dabei stellten sie in mehr als vier Fünftel aller Fälle Pflegebedürftigkeit fest. In diesem Zeitraum wurde knapp 129.000 Personen erstmals ein Anspruch auf Pflegeleistungen zuerkannt.

Rund um die Sozialwahlen 2017

Die Sozialwahlen 2017 gehören der Vergangenheit an. Am 31. Mai 2017 haben zum 12. Mal in der Nachkriegszeit Wahlen in der Sozialversicherung stattgefunden. Dabei kam es bei zehn Versicherungsträgern zu einer echten Wahlhandlung; in allen anderen Fällen, bei fast 95 Prozent der Sozialversicherungsträger, waren „Friedenswahlen“ angesagt. Rund 10.000 ehrenamtliche „Selbstverwalter“ wurden bei Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften bestimmt. Das Wahlergebnis lag bei Redaktionsschluss dieser Doppelausgabe noch nicht vor.

Demenzkranke in Pflegeheimen werden ruhiggestellt

Der „Pflege-Report 2017“ des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) macht deutlich: Pflegebedürftige in bundesdeutschen Alten- und Pflegeheimen erhalten zu lang und zu viele Psychopharmaka, die als potenziell ungeeignet für ältere Patienten gelten. Besonders betroffen von der Medikation sind die rund 500.000 Demenzkranken. Fast die Hälfte der demenzkranken Heimbewohner (43 Prozent) erhält dauernd mindestens ein Neuroleptikum, also ein Mittel gegen krankhafte Wahnvorstellungen und Schizophrenie.

Gesetzgebung und Praxis

Empfehlung für neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen. Betroffen sein können Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z. B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden. Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ Bedingungsloses Grundeinkommen und Robotersteuer +++ Digitale Zusammenarbeit öffentlicher Dienste +++ Arbeitsschutz geht jeden etwas an – Praktischer Leitfaden für Arbeitgeber +++ Debatte um die soziale Dimension Europas geht weiter +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Krankenversicherung – Krankenhaus – Aufrechnung – Erstattungsforderungen – Krankenhausvergütungsansprüche
BSG, Urteil vom 25.10.2016 – B 1 KR 7/16 R –

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Überlanges Gerichtsverfahren II
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.5.2016 – L 38 SF 364/15 EK AS –

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Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-13
 

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