Inhalt der Ausgabe 06+07/2016
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Die Frage, wann Arbeitslose, die bei der Arbeitssuche oder auf Wegen zur Bundesagentur für Arbeit einen Unfall erleiden, im Einzelfall unfallversichert sind, beschäftigt die Gerichte seit Einführung des Unfallversicherungsschutzes für diese Personengruppe. Trotz des gesetzgeberischen Versuchs, die entsprechende Regelung zu konkretisieren, bestehen nach wie vor unklare Auslegungsfragen, die der folgende Beitrag systematisiert.
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen; er gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung für Landwirte sowie für das Recht der Arbeitsförderung (§ 1 Abs. 1 SGB IV). Nach der Vorschrift haben die Sozialleistungsträger weder ein Entschließungs- noch ein Auswahlermessen. Die Autoren prüfen, ob bei der derzeitigen Zinsentwicklung die Erhebung eines Säumniszuschlags in Höhe von 12 % per annum noch dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) entspricht.
Der Beitrag befasst sich mit einer Änderung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Versicherungsschutz von Spendenden bei Spendenschäden durch das Transplantations-Änderungsgesetz vom 21.7.2012 (BGBl. I 1601). In der ethisch hoch komplexen Diskussion zu diesem Gesetz war sie aus verständlichen Gründen kaum am Rand sichtbar, wurde so behandelt, und kam so mit einer misslungenen Fassung in das SGB VII.
Kurzbeiträge
Das Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen nach den jüngsten Finanzergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Defizit von 1,14 Milliarden Euro abgeschlossen. Es hatte nach den ersten sechs Monaten 2015 noch bei 490 Millionen Euro gelegen. Während die Gesamtreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Jahreswechsel 2015/16 rund 14,5 Milliarden Euro betrugen, wies die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Volumen von zehn Milliarden Euro auf.
Zwar kennen die meisten pflegenden Angehörigen die zusätzlichen Unterstützungsangebote der sozialen Pflegeversicherung, nutzen sie häufig jedoch nur in geringem Umfang. Dies hat eine aktuelle Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) unter 1.000 pflegenden Angehörigen im Rahmen des „PflegeReports 2016“ ergeben. Der Schwerpunkt des Reports ist den Personen und Berufsgruppen gewidmet, die den Versorgungsalltag der Pflegebedürftigen prägen. Ziel aller Unterstützungsangebote ist es, einen möglichst langen Verbleib des Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern.
Seit Jahren gibt es Versuche und Ansätze, die Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung in Deutschland durchlässiger zu machen. Doch dieser Trend folgt keinem übergeordneten Konzept. Der „KrankenhausReport 2016“ spricht sogar von Wildwuchs. „De facto werden hier identische Leistungen in verschiedene Rechtsformen verpackt und dann auch noch unterschiedlich vergütet“, sagt etwa Prof. Dr. Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom an der Universität DuisburgEssen und Mitherausgeber des Reports.
Leicht zurückgegangen sind im vergangenen Jahr die festgestellten Behandlungsfehler von Ärzten in Krankenhäusern und Praxen. 2015 bescheinigten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern 2.132 entsprechende medizinische Fälle. Dies hat die für Arzthaftpflichtfragen zuständige Bundesärztekammer (BÄK) bei der Vorstellung der Behandlungsfehler Statistik 2015 bekannt gegeben.
Eine gute Nachricht für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Auf sie kommt in diesem Jahr nach den Worten von Bundessozialministerin Andrea Nahles eine deutliche Rentenerhöhung zu, die allerdings unterschiedlich ausfällt. In den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge zur Jahresmitte um 5,95 Prozent, im Westen um 4,25 Prozent. Der im Herbst 2015 veröffentlichte Rentenbericht der Bundesregierung hatte ein Plus von bis zu fünf Prozent vorausgesagt.
Die Sozialwahlen 2017 werfen ihre Schatten voraus. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, laufen seit einiger Zeit die Vorbereitungen für eine besondere Wahl, überwiegend auf Seiten der Bundes und Landeswahlbeauftragten wie auch der Sozialpartner und der Organisationen, die Vorschlagslisten für die Wahl einreichen dürfen. Nach der Wahlausschreibung für die Sozialwahlen – am 1. April 2016 in deutschen Tageszeitungen veröffentlicht – wurde als Wahltag der 31. Mai 2017 bestimmt. Damit tritt das Wahlverfahren in seine entscheidende Phase.
Gesetzgebung und Praxis
Das Bundesversicherungsamt (BVA) begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung, die die Möglichkeit für die Träger der gesetzlichen Kranken und Unfallversicherung eröffnet, bis zu 10 % ihres Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien anzulegen.
Am 4.5.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes beschlossen. Das Bundesfamilienministerium hatte diesen Entwurf vorgelegt. Ziel der Reform ist es, das Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1952 (MuSchG) zu modernisieren und die gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen. Danach sollen Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser geschützt werden.
Nachrichten aus der EU
+++ Konsultation zur „Europäischen Säule sozialer Rechte“ +++ Normung von Gesundheitsdienstleistungen +++ EuGH bestätigt Sozialhilfesperre für Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes +++ EWSA fordert neue Sozialpolitik für neue Beschäftigungsformen +++ EU-Länderberichte 2016 und Deutsche Sozialversicherung +++ eHealth: Neuer WHO-Bericht +++
Rechtsprechung
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Sachaufklärungsrüge – Erfordernis eines ausdrücklich zu Protokoll aufrechterhaltenen Beweisantrags – pauschale Bezugnahme im Urteil des LSG auf die Senatsakte
BSG, Beschluss vom 10.3.2016 – B 13 R 93/15 B –
Tätlichkeit eines Polizisten gegenüber Arbeitnehmer kein Arbeitsunfall
SG Darmstadt, Urteil vom 29.1.2016 – S 3 U 182/13 –
Aktuelles
+++ Der aktuelle Rentenwert ist gestiegen +++ Zuzahlungen in MilliardenHöhe +++ Bundesrahmenempfehlungen zur Prävention +++ Rücklagen von mehr als acht Milliarden Euro +++ Vielfach besteht jetzt Steuerpflicht +++ Erfolgreiche Widersprüche und Klagen +++ Überschuss in der Sozialversicherung geschmolzen +++ Mängel bei der Betreuung von Pflegebedürftigen +++ Fast die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben +++ Mehr Ärzte und noch mehr Behandlungsbedarf +++ Höhere Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner im Osten +++ Die beiden ersten Seiten einer Rentenauskunft +++ Weniger Sozialhilfe für EU-Ausländer geplant +++ Selbstständige und gesetzliche Rentenversicherung +++ Staatliche Grundsicherung für Senioren +++ Die Notwendigkeit von Facharztterminen +++
Rezensionen
Köhler, Karl Friedrich, Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren, 2016, 249 Seiten, 38,00 Euro. ISBN 978-3-503-16736-4, Erich Schmidt Verlag
Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D. 2016. Loseblatt-Kommentar einschl. Lfg. 2/16 Gesamtband 2.658 Seiten in 2 Ordnern, Euro (D) 108,00, ISBN 978-3-503-01527-6, Erich Schmidt Verlag
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