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Inhalt der Ausgabe 04/2020

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Von der Gleitzone zum Übergangsbereich

Im sog. Niedriglohnbereich gelten für den Bereich der Sozialversicherung erhebliche Sonderregelungen. So sind zunächst die Regelungen über den Minijob zu beachten (§§ 8, 8a SGB IV). Hier besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn durch die Entgeltfortzahlung die Minijob-Grenze von 450,– Euro monatlich nicht überschritten wird. In der Rentenversicherung ist zunächst Versicherungspflicht gegeben, der Arbeitnehmer kann aber bei seinem Arbeitgeber die Versicherungsfreiheit beantragen, was in der Praxis die Regel ist.

Kurzbeiträge

Ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Euro

Die „fetten Jahre“ für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) scheinen der Vergangenheit anzugehören. Anders als in den drei vergangenen Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 erstmals seit 2015 wieder ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Euro erzielt. Mehr als die Hälfte des Fehlbetrages ist dabei im vierten Quartal 2019 aufgelaufen. Neue kostenintensive Gesetze durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz einerseits und höhere Leistungsausgaben, insbesondere bei Medikamenten und Heilmitteln andererseits, sind nach Ansicht der Krankenkassen ursächlich für den Negativ-Saldo.

Kommt die Grundrente zum 1. Januar 2021?

Der Name hat es in sich: „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruReG).“ Dem Vorhaben, in dessen Genuss rund 1,3 Millionen Personen mit kleinen Renten kommen sollen, hat die Bundesregierung inzwischen zugestimmt, damit aber große Zweifel an der praktischen Umsetzung des geplanten Gesetzes zum 1. Januar 2021 nicht ausgeräumt.

Krankenkassen-Beiträge und Betriebsrentner

Eigentlich sollen Betriebsrentner in Deutschland seit Jahresbeginn bei ihren Krankenkassen-Beiträgen entlastet werden und die „Doppelverbeitragung“ dieser Einkommensart, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil ausschließlich zu Lasten der Versicherten, der Vergangenheit angehören. Nach einem vom Bundestag am 21. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz gilt seit 1. Januar 2020 für Betriebsrentner in der Tat ein Freibetrag von derzeit 159,25 Euro monatlich, der jährlich der Lohnentwicklung angepasst wird. Erst über diesem Betrag werden für Betriebsrentner Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig.

Weniger Bürokratie bei der Pflege zu Hause

Der „Bürokratie-Dschungel in der häuslichen Pflege soll gelichtet werden und Betroffene wie Angehörige sollen eine deutliche Entlastung erfahren. In Zukunft soll es statt zahlreicher „Töpfe“ nur noch zwei Budgets geben. Ein Entlastungsbudget, das flexibel in Anspruch genommen werden kann, soll die Pflege sicherstellen, wenn Angehörige einmal abwesend sind. Gedacht ist zweitens an ein „Pflegebudget“ für Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste. Ein entsprechendes Diskussionspapier hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, vorgelegt.

Weiterentwicklung des Rechts der Berufskrankheiten

Den Entwurf einer Gesetzesnovelle zur Weiterentwicklung des Rechts der Berufskrankheiten hat das Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Dabei sollen die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten neu geregelt werden.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ „Technostress“ am Arbeitsplatz +++ Gibt es einen Zusammenhang zwischen genetischer Disposition und gesellschaftlichem Erfolg? +++ Transparenz der EMA bleibt erhalten +++ Eine Million Genome für Forschung und Gesundheit +++ Europäisches Rentenauskunftssystem „European Tracking Service“ +++ Stillstand – doch die Unruhe ist groß +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

EuGH, Urteil vom 19.9.2019, Rs. C‐95/18 und C‐96/18, (Sociale Verzekeringsbank / F. van den Berg (C‐95/18), H. D. Giesen (C‐95/18) und C. E. Franzen (C‐96/18)

Rechtsprechung der Instanzgerichte

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.1.2020 – L 21 U 41/19 –

Aktuelles

+++ WzS­Ticker +++ / Personalia

+++ Ein neuer Anlauf zur Bürgerversicherung? +++ Mit Abschlägen in den Ruhestand +++ 1,5 Prozent für die Pflege +++ Unfälle im Schulsport +++ Neuerungen durch das Patientendaten- Schutzgesetz +++ Mehr Verwaltungskosten als Ertrag bei Jobcentern +++ Leistungssteigernde Medikamente +++ Extra-Beiträge zur Vermeidung von Rentenabschlägen +++ Es fehlt an Pflegekräften +++ Medikamente im Inland produzieren +++ Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen +++ Elternzeit und Karriere +++ Arbeiten und leben in der Europäischen Union +++ Verschreibungspflichtige Arzneimittel +++ Entwicklung der Ausgaben für Krankenhausbehandlung +++ Höhere Reserven in der Pflegeversicherung +++ Unterschiedlich hohe Verwaltungskosten +++ In der DDR geschiedene Frauen +++ Der „Turbo-Gesundheitsminister“ +++

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-04-17
 

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