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Inhalt der Ausgabe 04/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Rücküberweisungs-, Erstattungs- und Auskunftsansprüche des Unfallversicherungsträgers bei Leistungsüberzahlungen nach dem Tod des Versicherten

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Renten bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Berechtigte gestorben ist (§ 73 Abs. 6 SGB VII). Der Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach § 48 SGB X bedarf es in diesem Falle nicht, da sich der Rentenbescheid „auf andere Weise“ i. S. des § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat. Bedingt durch die gelegentlich nicht rechtzeitige behördliche Kenntnis vom Eintritt des Wegfalltatbestandes, kann es beim Tod des Berechtigten zur Überzahlung der Rente oder anderer Geldleistungen kommen. In der Praxis wird das damit einhergehende Problem der Rückforderung überzahlter Leistungen zumeist bei laufenden Geldleistungen (Renten) auftreten, da kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Krankengeld) i. d. R. rückwirkend gezahlt wird.

Kurzbeiträge

Steigende Zusatzbeiträge fordern zunehmend die Politik heraus

Nachdem über einige Jahre hinweg mehr oder weniger Ruhe an der Beitragsfront in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geherrscht hatte und die Krankenkassen bei sich selbst und im Gesundheitsfonds Milliarden Euro an Finanzreserven sammeln konnten, hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vom 21. Juli 2014 für tief greifende Änderungen und ein Finanzierungssystem in Form von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen gesorgt. Es gestaltete den Zusatzbeitrag prozentual zum beitragspflichtigen Einkommen und senkte den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6 Prozentpunkte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben.

Den Wandel der Arbeitswelt genau „unter die Lupe nehmen“

Für den Arbeitsschutz und die soziale Sicherheit birgt der Wandel der Arbeitswelt sowohl Chancen wie auch Risiken. Dies geht aus einem Kommentar zum Grünbuch „Arbeit 4.0“ des Bundesarbeitsministeriums hervor. Danach haben neue Technologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren das Potenzial, die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu gestalten. Gleichzeitig entstünden aber auch neue Risiken. Der Schlüssel zur Lösung dieser Probleme liegt – so das Grünbuch – in Forschung, verstärkter Qualifizierung sowie in der Entwicklung einer Kultur der Prävention.

Das „Teilkrankengeld“ spaltet die Gemüter

Einen Ausgabenrekord beim Krankengeld von 10,6 Milliarden Euro verzeichneten die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014. Seit dem Jahr 2006 sind die Kosten im Durchschnitt um 8,1 Prozent pro Jahr angewachsen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nahm dabei jährlich um gut drei, die Zahl der betroffenen Versicherten um zwei Prozent zu. Wegen der ständig steigenden Kosten in diesem Sektor hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt.

Gesetzgebung und Praxis

Geschäftsentwicklung beim Bundessozialgericht im Jahr 2015

Im Geschäftsjahr 2015 gingen beim Bundessozialgericht – bezogen auf sämtliche Verfahrensarten – insgesamt 4.032 Verfahren ein. Damit lag der Geschäftsanfall deutlich über dem der Vorjahre, auch demjenigen des „Rekordjahres“ 2012 mit 3.667 Verfahren. Erneut ist die stetige Zunahme des Anteils der Nichtzulassungsbeschwerden gegenüber den Revisionen feststellbar. Auf jede Revision entfielen im Jahr 2015 fast acht Nichtzulassungsbeschwerden, im Jahr 2014 waren es nur rund 6 (2013: circa 5,4 %; 2012: circa 4,7 %; 2011: circa 3,4).

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ Liberalisierung von Dienstleistungen: Parlament meldet sich zu Wort +++ Prioritäten der niederländischen Ratspräsidentschaft +++ Prioritäten der Trio-Ratspräsidentschaft +++ Trilog-Verhandlungen zur Medizinprodukte- Verordnung dauern an +++ Bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderungen +++ Bessere Rechtsetzung: Umsetzung des Pakets nimmt Form an +++ Arbeitsersparnis durch einheitliche Eigenerklärung +++ EU-Beschäftigungs- und Sozialbericht 2015: Ausgaben für Renten und Gesundheit „nicht effektiv“? +++ Best practices: EaSI-Projekte +++ Entlastung des Faktors „Arbeit“ von Steuern und Sozialabgaben +++ EU-Kommission richtet Arbeitsgruppe zu Bewertungsrichtlinien für m-Health Apps ein +++ EU unterstützt Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in der EU +++ EuGH verwirft zyprisches Rentenrecht für Wanderarbeitnehmer +++ EuGH zu „gleichartigen Leistungen“ in der sozialen Sicherheit +++ DGUV fordert eine neue Kultur der Prävention +++ Europarat: Frankreich verletzt beim Mindesteinkommen die Europäische Sozialcharta +++ Europäischer Gesundheitsbericht der WHO jetzt auch in Deutsch erhältlich +++ EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb veröffentlicht +++ Verordnung gegen gefälschte Medikamente veröffentlicht +++ Europäischer Berufsaufweis: Mehr Mobilität statt Papierkram +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Kein Widerruf eines irrtümlichen Anerkenntnisses im Gerichtsverfahren
BSG, Urteil vom 8.9.2015 – B 1 KR 1/15 –

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Wegfall der Witwenrente auch bei Wiederheirat in Kalifornien
SG Berlin, Urteil v. 11.12.2015 – S 105 R 6718/14 –

Referiert und Kommentiert

Presseseminar der Rentenversicherung in Würzburg

Ein kräftiges Rentenplus von 4 bis 5 Prozent zum 1. Juli 2016 – Die nächste Beitragssatzerhöhung kommt später als zunächst angenommen

Standpunkt

Grundfragen der Elternbeiträge

Der Beitrag analysiert die aktuelle Rechtsprechung zu Grundfragen der finanziellen Leistungen, die Eltern zur Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege abverlangt werden.

Aktuelles

+++ WzS-Ticker +++ / Personalia

+++ Auf dem Weg zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff +++ Weniger Sozialhilfe für EU-Bürger? +++ Betriebe und gesetzliche Unfallversicherung +++ Die Strukturen digitalisieren +++ Kein Arbeitgeber-Zuschuss zum Zusatzbeitrag +++ 247.000 Anträge auf „Rente mit 63“ +++ In 716.000 Fällen eine Sperrzeit verhängt +++ Rücklagen in zweistelliger Milliardenhöhe +++ Starker Prämienanstieg in der privaten Krankenversicherung +++ 1,8 Millionen Euro für „Negativzinsen“ +++ Die „Riester“-Rente rückabwickeln +++ In bestimmten Fällen das Kindergeld kürzen? +++ Jetzt einen Monat später +++ Mehr Reha-Maßnahmen wegen Sucht oder Depression +++ Die Gesundheit wird immer teurer +++

Service

Veranstaltungshinweis

Gesamtschau

Neuerscheinung

Professor Dr. Friedrich E. Schnapp (Hrsg.): Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-14
 

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