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Inhalt der Ausgabe 04/2012

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Übersicht über die Rechtsprechung des BSG im Jahr 2011

Mit 3.297 Neueingängen wurden die Zahlen der Vorjahre – und sogar die des bisherigen Spitzenjahres 2009 (3.225) – deutlich übertroffen. Im Bereich der Revisionen und der Nichtzulassungsbeschwerden ergab sich gegenüber 2010 eine weitere deutliche Zunahme um 6,9 %. Diese deutliche zunehmende Belastung stellt sicherlich eine Herausforderung für das Bundessozialgericht (BSG) dar, gab es doch keine personelle oder sächliche Verstärkung angesichts der gewachsenen Aufgaben. Dennoch ist es dem BSG gelungen, die Verfahrensdauer erneut zu verkürzen.

Kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz wegen der rückwirkenden Forderung von Versicherungsbeiträgen?

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V soll nach den dieser Bestimmung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiven seit dem 1. April 2007 grundsätzlich einen Krankenversicherungsschutz auch für all diejenigen Personen gewährleisten, welche über keine ausreichende Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung verfügen.
Häufig werden aber Antragsteller, die seit Längerem kein Mitglied eines Krankenversicherungsträgers waren, von der gesetzlichen Krankenkasse mit der Forderung nach einer Begleichung rückwirkend geltend gemachter Beiträge als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme in die Versichertengemeinschaft konfrontiert.

Neuere Rechtsprechung zur Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) nach billigem Ermessen gemäß § 87 SGB VII

Wenn ein nach der Regelberechnung, nach den Vorschriften bei Berufskrankheiten, den Vorschriften für Kinder oder nach der Regelung über den Mindestjahresarbeitsverdienst festgesetzter Jahresarbeitsverdienst in erheblichem Maße unbillig ist, wird er nach billigem Ermessen im Rahmen von Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst gemäß § 87 SGB VII festgesetzt, wobei insbesondere die Fähigkeiten, die Ausbildung, die Lebensstellung und die Tätigkeit der Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls berücksichtigt werden.

Kurzbeiträge

Jetzt locken Krankenkassen mit attraktiven „Extras“

Wenn auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, also von AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen und Knappschaft, bei den Regelleistungen zu 90 bis 95 Prozent für alle Versicherten im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt ist, bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Angebote der Krankenkassen mehr und mehr voneinander. Insbesondere ein neues Gesetz hat in diesem Bereich erweiterte Handlungsfelder für die Krankenkassen eröffnet.

Fast 20 Milliarden Euro Reserven im Gesundheitswesen

Selbst die kühnsten Optimisten hatten vor Jahresfrist nicht mit einem „Geldsegen“ in diesem Ausmaß für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gerechnet: Bis zum Jahresende 2011 haben die heute noch 145 gesetzlichen Krankenkassen ein Finanzpolster von zehn Milliarden Euro angesammelt. Zu diesem Betrag kommen noch rund 9,5 Milliarden Euro „Liquiditätsreserve“ im Gesundheitsfonds, in dem die Beitragsgelder und die Steuermilliarden gesammelt und verteilt werden. Der Überschuss dieses Fonds lag allein für das Jahr 2011 bei rund vier Milliarden Euro.

In den meisten Fällen lagen die Gehälter im sechsstelligen Bereich

Die Vorstandsvorsitzenden der damals noch über 140 gesetzlichen Krankenkassen, also beispielsweise Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen, haben – so war in den Medien zu lesen – im Jahr 2011 insgesamt Gehälter von 23,6 Millionen Euro und darüber hinaus 2,7 Millionen Euro an Bonuszahlungen erhalten. Die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene und ihres Vorsitzenden im Bund beliefen sich auf fast 4,3 Millionen Euro (ohne Bonuszahlungen). Auf Zahnärzte-Seite waren es 3,2 Millionen Euro, die an die 18 Vorstandsvorsitzenden der Zahnmediziner auf Landes- und Bundesebene gingen.

„Dies ist erst die Spitze des Eisbergs“

Seit Jahren nimmt die Krankenkasse KKH-Allianz den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen „unter die Lupe“. Allein im Jahr 2011 konnte das neunköpfige Ermittlerteam der Krankenkasse 589 Fälle aufdecken und dabei Forderungen in Höhe von 934.000 Euro geltend machen – allein im stationären Bereich in Höhe von 222.000 Euro, bei den Apotheken 174.000 Euro und bei den Krankengymnasten/Physiotherapeuten 124.000 Euro. Insgesamt haben die Spezialisten in den letzten elf Jahren fast 10.000 Fälle aufgegriffen. KKH-Allianz war die erste Krankenkasse in Deutschland, die sich gezielt der Problematik „Betrug im Gesundheitswesen“ angenommen hat.

Rechtsprechung

Das ausgewählte Urteil. BSG, Urteil vom 6. 10. 2011 – B 9 V 3/10 R –

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

• Beitragsbemessung bei Bewohnern von Pflegeheimen
BSG, Urteil vom 21. 12. 2011 – B 12 KR 22/09 R –
• Pflichtmitglied in welcher Krankenkasse?
BSG, Urteil vom 21. 12. 2011 – B 12 KR 21/10 R –
• Verwaltungsakt der BG an den ersatzpflichtigen Schädiger nach § 110 SGB VII?
BSG, Urteil vom 31. 1. 2012 – B 2 U 12/11 R –
• Rente wegen Erwerbsminderung und schwere spezifische Leistungsbehinderung
BSG, Urteil vom 19. 10. 2011 – B 13 R 78/09 R –
• Datenschutz für Hartz IV-Empfänger
BSG, Urteil vom 25. 1. 2012 – B 14 AS 65/11 R –

Service

+++ WzS-Ticker +++

+++ Alkohol ist die Droge „Nummer eins“ +++ Erheblich später in Rente +++ Die Preise für Arzneimittel sind gesunken +++ Eine deutliche Rentenanhebung +++ Prämienzahlung +++ Übergangsgeld zurückgezahlt +++ Der PKV gingen viele Mitglieder verloren +++ Die Praxisgebühr bleibt vorerst erhalten +++ Zwei Milliarden Euro weniger +++ Sparen bei der zusätzlichen Pflegeversicherung +++ Teilweise existenzielle Probleme +++ Kürzung des Bundeszuschusses +++ Die Ausgaben für Arzneimittel steigen wieder +++ Wie hoch ist die Zahl der Arztbesuche tatsächlich? +++ Die 400 Euro-Jobs reformieren +++ Längere Zeiten des Rentenbezugs +++ Weniger Hartz IV-Klagen +++ Sozialwahlen 2017 noch nicht online +++ „Unisex-Tarife“ gelten nicht für Bestandskunden +++ Die Schwarzarbeit ist zurückgegangen +++ Höherer Rentenzuwachs +++ Was Chefärzte verdienen +++ Illegal in Deutschland beschäftigt +++ Entlastung von bis zu einer Milliarde Euro +++

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-04-20
 

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