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Inhalt der Ausgabe 03/2015

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Die ambulante Palliativversorgung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Diskussion im politischen Raum über die rechtliche Bewertung und die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids, die ihren einstweiligen Höhepunkt in der Sterbehilfe-Debatte des Deutschen Bundestages am 13.11.2014 fand, richtete das Augenmerk der Öffentlichkeit verstärkt auch auf Stand und Ausbau der Palliativversorgung in Deutschland. Der Bundesminister für Gesundheit legte dazu am 10.11.2014 ein in Abstimmung mit weiteren Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen erarbeitetes Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ vor, das als Grundlage für eine gesetzliche Regelung dienen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundlagen insbesondere der ambulanten Palliativversorgung und der ggf. vorhandenen Defizite angezeigt.

Die Haftung der Unternehmer gegenüber den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Schwarzarbeit

Nach § 110 Abs. 1a SGB VII haben Unternehmer, die Schwarzarbeit nach § 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erbringen und dadurch bewirken, dass Beiträge nach dem Sechsten Kapitel des SGB VII nicht, nicht in der richtigen Höhe und nicht rechtzeitig entrichtet werden, den Unfallversicherungsträgern die Aufwendungen zu erstatten, die diesen infolge von Versicherungsfällen bei Ausführung der Schwarzarbeit entstanden sind. Eine nicht ordnungsmäßige Beitragsentrichtung wird vermutet, wenn die Unternehmer die Personen, bei denen die Versicherungsfälle eingetreten sind, nicht nach § 28a SGB IV bei der Einzugsstelle angemeldet hatten. Der nachstehende Beitrag beleuchtet und erörtert die Regelung des § 110 Abs. 1a SGB VII.

Kurzbeiträge

Realwertverlust und Negativzinsen im Vermögensrecht der Sozialversicherung – Anlagesicherheit und Geldpolitik im Spannungsfeld

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob eine Vermögensanlage mit einem Realwertverlust oder mit sog. Negativzinsen gegen den Grundsatz der Anlagesicherheit im Sinne des § 80 Abs. 1 SGB IV verstößt.

Das Erfolgsmodell „Pflegeversicherung“ besteht seit 20 Jahren

Die soziale Pflegeversicherung als jüngster Zweig der Sozialversicherung ist 20 Jahre alt. Während in den Monaten Januar bis März 1995 eine dreimonatige Anschubfinanzierung zur künftigen Finanzierung der Leistungen – die Pflegeversicherung begann praktisch mit Null DM – erfolgte, setzten die Leistungen im ambulanten Bereich am 1. April 1995 ein. Der stationäre Sektor sollte dann am 1. Juli 1996 folgen. 69,8 Millionen Menschen sind Mitglied der sozialen Pflegeversicherung und 9,5 Millionen Personen verfügen über eine private Pflegeversicherung, die gleichzeitig mit der sozialen Pflegeversicherung eingeführt worden war.

4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen veröffentlicht

Nach teilweise deutlicher Kritik in der Vergangenheit hat sich die Qualität der Pflege in Deutschland in den letzten Jahren spürbar verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt der 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Die größte Sammlung zur Pflege in Deutschland basiert auf 23.211 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten im Jahr 2013.

Fortschritt auf dem digitalen Weg im Gesundheitswesen: Die eGK gilt seit 1. Januar 2015 bundesweit

Seit Jahresbeginn ist sie Pflicht und einziger offizieller Versicherungsnachweis bei der Behandlung durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, wenn ein Krankenkassen-Patient die Rechnung nicht privat begleichen will, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Streit zwischen den Beteiligten hat zu einer neunjährigen Verzögerung geführt. Ursprünglich sollte sie, im Jahre 2003 beschlossen, 2006 eingeführt werden. Die neue Karte enthält als Neuerung das digitale Foto des Versicherten, wodurch Verwechslungen vorgebeugt und der Kartenmissbrauch eingedämmt werden soll, und einige Angaben zur Person des Patienten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Krankenversicherungs-Nummer.

Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag

Die neuen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen haben bei den Mitgliedern bisher noch keine größeren Wechselabsichten ausgelöst. Dies zeigen erste Meldungen der Krankenkassen. Sie rechnen vorerst nicht mit starken Wanderungsbewegungen, weil die Preisunterschiede teilweise gering sind und für die Versicherten auch andere Erwägungen wie Versorgungsqualität, Stabilität, Kundennähe, Erreichbarkeit, Service und Verlässlichkeit eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Jahren beinhaltete ein Wechsel der Krankenkasse – im Gegensatz zu früheren Zeiten – kein direktes Sparpotenzial; denn der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war mit 15,5 Prozentpunkten überall in Deutschland gleich hoch.

Gesetzgebung und Praxis

Geschäftsentwicklung beim Bundessozialgericht im Jahr 2014

Im Geschäftsjahr 2014 gingen beim Bundessozialgericht – bezogen auf sämtliche Verfahrensarten – 3.439 Neueingänge ein. Damit lag der Geschäftsanfall etwas unter dem der „Rekordjahre“ 2012 (3.667) und 2013 (3.647), jedoch immer noch deutlich über den Eingängen in den Jahren zuvor (Jahr 2000: 2.371; Jahr 2005: 2.492; Jahr 2010: 3.110).

Bundesrat schlägt Verbesserungen am Präventionsgesetz vor

Die Länder sehen in den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Gesundheit und Prävention noch Verbesserungspotenzial. Mit ihrer am 6. Februar 2015 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf des Präventionsgesetzes möchten sie unter anderem dafür sorgen, dass die Pflegekassen ihre Ausgaben für Leistungen zur Prävention Pflegebedürftiger von bisher 0,30 auf 0,70 Euro pro Versichertem – und damit von insgesamt 21 auf 49 Millionen Euro – anheben.

Gesundheitsförderung und Prävention

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Zudem soll der Entwurf die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessern.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Höchstalter für Krankenversicherung als Student
BSG, Urteil vom 15.10.2014 – B 12 KR 17/12 R –

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters
BAG, Urteil vom 11.2.2015 – 7 AZR 17/13 – Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012 – 12 Sa 1303/12 –

Standpunkt

Die Notwendigkeit der Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten – nun wissenschaftlich begründet?

Die rechtspolitische Auseinandersetzung um die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ist – zumindest derzeit – zu einem Ende gelangt. Ein Konsens ist erwartungsgemäß nicht erreicht worden. Wird die Diskussion nun wissenschaftlich neu belebt und damit auf ein höheres Niveau gehoben?

Aktuelles

+++ WzS-Ticker +++ / Personalia

+++ Knapp eine Milliarde Euro Überschuss +++ Betriebliche Altersvorsorge ist beliebt +++ Die gesetzliche Krankenversicherung gerät 2015 ins Minus +++ Engpässe bei Impfstoffen vermeiden +++ Intensivere Betriebsprüfung bei der Künstlersozialabgabe +++ Die Unterschiede in der Altenpflege sind groß +++ Neue Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen +++ Cannabis-Präparate für Schwerkranke auf Krankenkassen-Kosten? +++ Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung +++

Rezension

Becher/Plate: Das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung – Kommentar

Service

Neuerscheinung / Veranstaltungshinweis

Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-13
 

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