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Inhalt der Ausgabe 02/2020

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Zinsentwicklung der Europäischen Zentralbank und Verzinsung von Sozialleistungen nach § 44 SGB I

Die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die nationalen Zentralbanken bilden das Eurosystem, dessen vorrangiges Ziel die Preisstabilität im Euroraum ist. Darüber hinaus ist eine weitere Kernaufgabe, den Wert des Euros zu wahren. Dabei unterlagen die Leitzinsen der EZB von 1999 bis 2016 deutlichen Schwankungen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt der Zinssatz der EZB für den Tagesgeldmarkt im negativen Bereich bei –0,50 Prozent. Dagegen werden Sozialleistungen gemäß § 44 SGB I nach einem festen Wert von 4 Prozent verzinst. Der Gesetzgeber hat die Zinsberechnung im Interesse einer einfachen Handhabung und um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden einfach gestaltet, indem er einen festen Zinssatz vorsieht.

Bemessungsgrundlage und Beitragssätze im Übergangsbereich

Momentan ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich abhängig von der Höhe der Beitragssätze. Die Wirkungen von Beitragssatzänderungen auf die Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu entrichtenden Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung werden dadurch abgeschwächt. Bezogen nur auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung führt dies zu dem paradoxen Ergebnis, dass eine Erhöhung [Senkung] der Beitragssätze für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge senkt [erhöht].

Kurzbeiträge

Ein Modellprojekt zu Online-Sozialwahlen im Jahr 2023

Wieder einmal macht der Gesetzgeber große Unterschiede in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, wenn es um grundsätzliche Fragen geht. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Modellprojekt ihre Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, in Zukunft neben der herkömmlichen Briefwahl auch online durchführen können.

Gesetzliche Krankenkassen bleiben in den „roten Zahlen“

Auch in den ersten drei Quartalen 2019 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 741 Millionen Euro eingefahren, nachdem es im ersten Halbjahr ein Minus von 544 Millionen Euro gegeben hatte. In den Vergleichszeiträumen des Vorjahres durften sich die Krankenkassen noch über deutliche Überschüsse von 720 Millionen bzw. 1,9 Milliarden Euro freuen.

Immer höhere Negativzinsen in der Sozialversicherung

Für Aufregung gesorgt hat die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck in Bayern mit der Ankündigung, als erstes deutsches Kreditinstitut für Tagesgeldkonten von Neukunden ab dem ersten Euro Negativzinsen, in Fachjargon „Verwahrentgelt“, in Höhe von 0,5 Prozent zu verlangen. Auch die Commerzbank in Frankfurt/ Main hat sich zu diesem Schritt entschlossen. Die Debatte über „Strafzinsen“ ist auch deshalb voll entbrannt, weil die Währungshüter der Europäischen Zentralbank (EZB) den Einlage-Zinssatz im September 2019 von –0,4 auf –0,5 Prozent gesenkt hatten und Kreditinstitute abgestraft werden, wenn sie bei der Zentralbank überschüssiges Geld parken.

Gesetzgebung und Praxis

Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2018 beschlossen.

Kabinett beschließt den Rentenversicherungsbericht 2019

Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2019 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Nach der Zuleitung an Bundestag und Bundesrat wird der Bericht veröffentlicht.

Rentenversicherung bei Syndikusanwälten

Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht bei Syndikusanwälten.

Bundesversicherungsamt wird Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält am 19.12.2019 die Veröffentlichung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“, mit dem auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verbunden ist, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wird.
Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“

Berufskrankheiten durch Asbest

Im Jahr 2018 haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in rund 1.000 Fällen erstmals über eine Anerkennung einer Berufskrankheit infolge von Schädigungen durch Asbest entschieden.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

BSG, Urteil vom 12.12.2019 – B 10 ÜG 3/19 R –

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19 –

Rechtsprechung der Instanzgerichte

LSG München, Urteil vom 7.11.2019 – L 4 KR 397/19 B ER –

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Referiert und Kommentiert

Zusätzliche und artfremde Leistungen sachgerecht finanzieren

„Die finanzielle Entwicklung der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (ohne Knappschaftsversicherung) im zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts ist sehr erfreulich verlaufen. Am Anfang des Jahrzehnts lag der Beitragssatz mit 19,9 Prozentpunkten höher als es heute der Fall ist. Die Rücklage der Rentenversicherung betrug 16,2 Milliarden Euro. Der Beitragssatz für 2019 ist mit 18,6 Prozentpunkten niedriger ausgefallen als im Jahr 2009 vorausberechnet.

Aktuelles

+++ WzS­Ticker +++ / Personalia

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Rezension

Prof. Dr. Peter Udsching, Vors. Richter am Bundessozialgericht a. D. und Prof. Dr. Christian Rolfs (Hrsg.): Jahrbuch des Sozialrechts – Dokumentation für das Jahr 2018 Gesetzgebung – Verwaltung – Rechtsprechung – Literatur Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis, Band 40, 2019

Dr. Karl Hauck, Prof. Dr. Wolfgang Noftz und Dr. Dagmar Oppermann (Hrsg.): HAUCK / NOFTZ, Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar – SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Veranstaltungshinweise

Veranstaltungshinweise

+++ 18. Kölner Sozialrechtstag am 5. März 2020: Pflege- und Ärztenotstand. Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? +++

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-14
 

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