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Inhalt der Ausgabe 02/2013

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Aufhebung behördlicher Entscheidungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern bleiben rechtswirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sind. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 39 Abs. 2 SGB X. Man spricht von Bestandskraft eines Verwaltungsaktes im Sinne der Definition des § 31 SGB X. Neben der Möglichkeit der Aufhebung einer für rechtswidrig gehaltenen Entscheidung einer Behörde im Wege des Widerspruchsverfahrens enthält das Verfahrensrecht der Sozialleistungsträger, mithin das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches in den §§ 44 bis 48 SGB X die Möglichkeit der Aufhebung einer Behördenentscheidung durch eben die den Ursprungsbescheid erteilende Ausgangsbehörde selbst.

Die verbandlichen Klagerechte nach SGB IX und BGG

Es ist weitgehend bekannt, dass sich Bürger zur Unterstützung in einem Rechtsstreit an verschiedene Sozialverbände wenden können. Diese Verbände haben sodann die Möglichkeit – wie ein Rechtsanwalt – die hilfesuchende Person vor Gericht zu vertreten. Weit unbekannter sind dagegen andere Rechtsschutzinstrumente, wie die gesetzliche Prozessstandschaft nach § 63 SGB IX oder § 12 BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) sowie die Verbandsklage nach § 13 BGG, obwohl sie speziell behinderten Menschen einen großen Nutzen bringen können. In dem folgenden Beitrag werden daher die Hintergründe und Voraussetzungen dieser verbandlichen Klagerechte näher erläutert und abschließend zu ausgewählten Kritikpunkten Stellung genommen.

Neuregelungen des Rechts der geringfügig Beschäftigten

Zum 1.1.2013 ist das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. Es erhöht zwar in erster Linie die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 400 auf 450 Euro im Monat. Gleichzeitig bringt es aber zahlreiche weitere Änderungen, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem gibt es umfangreiche Übergangsregelungen.

Kurzbeiträge

Schornsteinfeger versicherungsfrei?! Beratung ist hier unerlässlich.

Jahrelang konnten sich Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie für mindestens 216 Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet hatten (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI). Zu den zu berücksichtigenden Pflichtbeiträgen zählen die Pflichtbeiträge auf Grund einer abhängigen Beschäftigung, Kindererziehungszeiten oder Pflichtbeiträge während einer geringfügigen Beschäftigung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.

Es gilt, das Verständnis für die Eigenverantwortung zu stärken

Auf Eckpunkte für eine Präventionsstrategie haben sich die Koalitionsparteien verständigt. Es sei „eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, Prävention und Gesundheitsförderung im Bewusstsein der Menschen zu verankern, das Verständnis von Eigenverantwortung zu fördern und die vielfältigen Angebote allen zugänglich zu machen“, heißt es im Referentenentwurf der Regierungskoalition.

Sechs Euro pro Versicherten für eine umfassende Prävention

Die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit gesetzlich vorgegebenen 2,86 Euro sollen ab dem Jahr 2014 auf sechs Euro pro Versicherten erhöht werden. Davon entfallen mindestens zwei Euro auf die betriebliche Gesundheits förderung und mindestens ein Euro auf Angebote in den „Lebenswelten“.

Eine drastische Zunahme bei stationären Operationen

Drastisch gestiegen ist in den vergangenen Jahren die Anzahl der Operationen in bundesdeutschen Krankenhäusern. Nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) gab es im Jahr 2011 insgesamt 18,3 Millionen Eingriffe – fast zwei Millionen mehr als noch im Jahr 2005.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts / des Bundessozialgerichts

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
• Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsgemäß – BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 – 1 BvR 69/09 –

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
• Welche Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen darf gefordert werden? – BSG, Urteil vom 12.9.2012 – B 3 KR 10/12 R –
• Kürzung der Vergütung für ein Pflegeheim wegen personeller Unterbesetzung? – BSG, Urteil vom 12.9.2012 – B 3 P 5/11 R –
• Ermittlung des Minderverdienstes bei einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKV – BSG, Urteil vom 18.9.2012 – B 2 U 15/11 R –
• Welcher Unfallversicherungsträger ist für Arbeitsunfall als Notarzt zuständig? – BSG, Urteil vom 18.9.2012 – B 2 U 20/11 R –
• Kosten für den Einbau eines Aufzugs – BSG, Urteil vom 20.9.2012 – B 8 SO 15/11 R –
• Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – BSG, Urteil vom 9.10.2012 – B 5 RS 5/11 R –
• Voraussetzungen für Rückforderung einer Erwerbsminderungsrente wegen zu hohen Einkommens – BSG, Urteil vom 9.10.2012 – B 5 R 8/12 R –
• Zu den Beiträgen von SGB II-Empfängern zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung – BSG, Urteil vom 16.10.2012 – B 14 AS 11/12 R –
• Rechtsprechungsänderung zur Zulassungsentziehung bei Wohlverhalten – BSG, Urteil vom 17.10.2012 – B 6 KA 49/11 R –
• Drittanfechtung einer Sonderbedarfszulassung für Dialyseleistungen – BSG, Urteil vom 17.10.2012 – B 6 KA 39/11 R –
• Prämien für die Werbung von Kassenmitgliedern – beitragspflichtig? – BSG, Urteil vom 31.10.2012 – B 12 R 1/11 R –
• Beitragspflicht einer Belohnung durch Sachzuwendungen? – BSG, Urteil vom 31.10.2012 – B 12 R 15/11 R –
• Befreiung von der Versicherungspflicht für Freiberufler auch bei Ausübung einer anderen Tätigkeit? hier: Steuerberater als Rechtsreferendar mit Nebenverdienst – BSG, Urteil vom 31.10.2012 – B 12 R 8/10 R –

Service

+++ WzS-Ticker +++ / Personalia

+++ Immer höhere Krankenhauskosten +++ Demokratische Legitimation +++ Sozialgerichts-Klagen in Hessen jetzt online möglich +++ Einschneidende Sparmaßnahmen in Planung +++ Von den „schwarzen“ in die „roten“ Zahlen? +++ Die vierte Station im Skandal +++ Ärzte und Korruption +++ Mehr Mediziner auf das flache Land +++ So viele Erwerbstätige wie nie zuvor +++

Rezension

SGB X – Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – Kommentar

Neuerscheinungen

• Niederfahrenhorst, Krankenhaus-Finanzierungsrecht
• Behrends/Gerdelmann, Krankenhaus-Rechtsprechung

Veranstaltungshinweis / Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-02-18
 

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