Inhalt der Ausgabe 01/2014
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Am 1. Januar 1954 trat das Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Kraft. Es wurde am 3. September 1953 ausgefertigt. Rückschauend war es insoweit bereits das Kind einer neuen Zeit, die für die organisatorische Vorbereitung der Anwendung eines Gesetzes in der Praxis den Justizverwaltungen und den Gerichtsverwaltungen sowie den Richtern nur knapp vier Monate Zeit ließ. Eine angemessene Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes in Streitigkeiten der Sozialversicherung und Versorgung war allerdings schon seit dem Jahre 1950 verstärkt gefordert worden.
In den Koalitionsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD stellte auch die Finanzierung der Pflegeversicherung einen maßgeblichen Streitpunkt dar. Während die SPD auf die Bürgerversicherung setzt, favorisiert die Union eine Ausweitung kapitalgedeckter Elemente. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde lediglich eine sukzessive Beitragssatzerhöhung im Koalitionsvertrag festgehalten, die der Forderung nach tiefergreifenden Reformmaßnahmen kaum gerecht wird. Der folgende Beitrag diskutiert die präferierten Finanzierungsalternativen, um der Frage nachzugehen, welcher Reformansatz den vielversprechenderen Lösungsvorschlag darstellt.
Kurzbeiträge
Die Bemessungsgrenzen, bis zu denen die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, aber auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung werden jährlich neu festgesetzt. Basis für die Anpassung 2014 ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2012. Im Vergleich zu 2011 sind die Arbeitsentgelte 2012 in den neuen Bundesländern um 2,42 Prozent, in Westdeutschland sogar um 2,81 Prozent gestiegen.
Nach den vorliegenden Finanzergebnissen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2013 haben die 134 gesetzlichen Krankenkassen in Ost- und Westdeutschland einen Überschuss von 1,47 Milliarden Euro erzielt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte das Plus noch bei 4,05 Milliarden Euro gelegen. Den Einnahmen von 146,5 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 145 Milliarden Euro gegenüber. Die Zuzahlungen der Versicherten summierten sich in diesem Zeitraum auf 2,66 Milliarden Euro.
Die Zeiten, in denen es Jahr für Jahr zweistellige Zusammenschlüsse in der Sozialversicherung gab, scheinen vorbei zu sein. Die Gründe für diesen Trend sind offensichtlich: Eine günstige Finanzielle Situation in allen Zweigen der Sozialversicherung ließ zum einen den Zwang zu strategischen Fusionen, wie er in früheren Jahren bestanden hatte, schwächer werden. Andererseits scheint das Potenzial zu Zusammenschlüssen, insbesondere in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, weitgehend ausgereizt zu sein, zumal der Gesetzgeber hier bereits umfangreiche Organisationsreformen durchgeführt und so viele Fusionen in die Wege geleitet hatte. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen.
Rechtsprechung
• Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger BSG, Beschluss vom 12.12.2013 – B 4 AS 9/13 R –
• Wo beginnt / endet Versicherungsschutz auf Wegen? BSG, Urteil vom 4.7.2013 – B 2 U 3/13 R –
• Abrechnung einer Nachbehandlung durch ermächtigten Krankenhausarzt trotz Fallpauschale? BSG, Urteil vom 17.7.2013 – B 6 KA 14/12 R –
• „Verantwortliche“ für die Abrechnung bestimmter „Prozeduren“ BSG, Urteil vom 18.7.2013 – B 3 KR 7/12 R –
• Personelle Voraussetzungen für die Abrechnung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung BSG, Urteil vom 18.7.2013 – B 3 KR 25/12 R –
• „Zeitnähe“ in einem Prüfverfahren: Divergenz am BSG? BSG, Urteil vom 18.7.2013 – B 3 KR 21/12 R –
• Bemessung des Dienstbeschädigungsausgleichs BSG, Urteil vom 31.7.2013 – B 5 RS 7/12 R –
• Wertersatz für sog. 1-Euro-Job BSG, Urteil vom 22.8.2013 – B 14 AS 75/12 R –
• Erbenhaftung BSG, Urteil vom 23.8.2013 – B 8 SO 7/12 R –
• Erstattungsanspruch des Nothelfers BSG, Urteil vom 23.8.2013 – B 8 SO 19/12 R –
• Behindertengerechter Umbau eines Pkw als Eingliederungshilfe BSG, Urteil vom 23.8.2013 – B 8 SO 24/11 R –
Referiert und Kommentiert
Die diesjährige Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V. vom 10. bis 11. Oktober hatte sich als Thema „Das Sozialrecht in der Finanzkrise“ vorgenommen. Der Vorsitzende des Vorstandes Prof. Dr. Rainer Schlegel (Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) konnte hierzu in Vertretung von Prof. Dr. Ulrich Becker (Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik) über 80 Mitglieder in den Räumlichkeiten des Unternehmerverbandes für Dortmund und Umgebung e. V. in Dortmund begrüßen. Schlegel zeigte einführend die Entwicklung der Finanzkrise beginnend in den USA im August 2007 und ihre Ausbreitung auf Europa auf.
Eröffnend begrüßte der Präsident des BSG Peter Masuch die knapp 400 Teilnehmer der diesjährigen Richterwoche des BSG, die dem Thema „Sozialstaat zwischen Individualisierung und Pauschalierung“ gewidmet war. An den Eröffnungsvortrag „Reformationsjubiläumsjahr 2017 – Was gibt es da zu feiern …?“ der Botschafterin des Rates der EKD, Prof. Dr. Dr. h. c. Margot Käßmann schlossen sich die Grußworte von Dr. Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, von Dr. Rudolf Kriszeleit, Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, von Bertram Hilgen, Oberbürgermeister der Stadt Kassel sowie von Monika Paulat, Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg sowie des Deutschen Sozialgerichtstages e. V., an.
Service
+++ Ein Boom beim „Pflege-Bahr“ +++ 210.000 Personen arbeiten in der Gesundheitsverwaltung +++ Steigende Sozialhilfe-Ausgaben +++ Drastische Abnahme bei den Organspenden +++ Betriebliche Altersversorgung +++ Krankenhäuser in Finanznot +++ Rentenzahlungen ins Ausland +++ Pflegeversicherungsbeitrag steigt an +++ Ohne Abschlag in die Rente +++ Keine Senkung der Rentenbeiträge zugunsten der „Mütterrente“ +++
• Dörr / Francke, Sozialverwaltungsrecht
• Udsching / Rolfs, Jahrbuch des Sozialrechts – Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, Literatur – Band 34, Dokumentation für das Jahr 2012
+++ 12. Kölner Sozialrechtstag „Neuordnung der Leistungen für Menschen mit Behinderung“ +++
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