Wechsel der Gewinnermittlungsart vor dem Hintergrund des § 241a HGB
Medienwirksam wurde ein notwendiger Wechsel der Gewinnermittlung zu § 4 Abs. 3 EStG aufgrund der Einfügung des § 241a HGB durch das BilMoG verkündet, welches insoweit ab 2008 bereits gilt (Art. 26 Abs. 1 EGHGB). So geht z.B. das Bundesjustizministerium davon aus, dass die mittelständische Wirtschaft um 1 Mrd. € entlastet würde. Impulse verkündet in Heft 2/2009 „Schluss mit der Doppelarbeit“, Unternehmer könnten durch den Wechsel der Gewinnermittlung zwischen 500 und 1.000 € an Beratergebühren sparen.
Seiten 260 - 264
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-01 |