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Wahl der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten – Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG
Überblick über die Rechtsprechung des BFH

Im Rahmen der Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten sind folgende Gewinnermittlungsarten anzuführen:
– Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich, § 4 Abs. 1 EStG),
– Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG),
– Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG).

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG kann als gesetzliche Verpflichtung (§ 140, § 141 AO) oder auf freiwilliger Basis in Betracht kommen. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann – wenn keine Buchführungspflicht besteht und die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nrn. 1–4 EStG nicht vorliegen – auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist von Land- und Forstwirten anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG erfüllt sind.

Seiten 348 - 355

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2008
Veröffentlicht: 2008-12-10
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