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Vorschlag zur Abgrenzung von Leichtbauhallen und Massivbauten anhand der Methoden der Immobilienwertermittlungsverordnung

Ein häufiger Diskussionspunkt ist die Frage, ob ein Gewerbebau als Leichtbauhalle oder als massives Gebäude anzusehen ist, da Leichtbauhallen auf 14 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Die Abgrenzung ist in der Praxis mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, da es an einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog fehlt. Dieser Beitrag macht einen Vorschlag zur Einstufung der Gebäudeart anhand der in der Immobilienbewertung gültigen Gebäudedefinition nach der Sachwertrichtlinie.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-06
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Dokument Vorschlag zur Abgrenzung von Leichtbauhallen und Massivbauten anhand der Methoden der Immobilienwertermittlungsverordnung