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Von Yachteignern, Jagdgästen, Häuslebauern und anderen privatnützig tätigen Personen in der Unfallversicherung

Aufgrund von Fehldeutungen der Versicherungssausschlüsse für bestimmte privatnützige Unternehmer (§§ 3, 4 und 6 SGB VII) findet sich die Ansicht, der Ausschluss anderer privatnütziger Unternehmer bedürfe einer formalgesetzlichen Grundlage, die nicht bestehe. Dem wird hier entgegnet, diese Unternehmer seien von vornherein systembedingt nicht versicherungsfähige Subjekte der Unfallversicherung, brauchten also nicht explizit ausgeschlossen zu werden. Unjuristisch gesagt: Wer nicht eingeladen ist, muss auch nicht ausgeladen werden.

Seiten 342 - 345

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2007
Veröffentlicht: 2007-06-11
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Dokument Von Yachteignern, Jagdgästen, Häuslebauern und anderen privatnützig tätigen Personen in der Unfallversicherung