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Von der KSI-Redaktion für Sie nachgefragt: BGH contra Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung – welche Konsequenzen hat der Beschluss vom 7. 2. 2013?

Ein bedeutendes Merkmal der Insolvenzrechtsreformierung durch das ESUG ist die Stärkung der Eigenverwaltung durch § 270a InsO. Der BGH hat nun im Beschluss vom 7. 2. 2013 1 allerdings die Auffassung geäußert, dass Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung keine Masseverbindlichkeiten begründen können. Die Folgen der Entscheidung sind bereits zu spüren: § 270a InsO ist in der Praxis derzeit keine Option.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-02
Dokument Von der KSI-Redaktion für Sie nachgefragt: BGH contra Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung – welche Konsequenzen hat der Beschluss vom 7. 2. 2013?