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Von „Bosmann“ zu „Hudzinski“ und „Wawrzyniak“ – Deutsches Kindergeld in Europa

Um das verbundene Urteil des EuGH vom 12. 6. 2012 in der Rs. C-611/10 (Waldemar Hudzinski) und der Rs. C-612/10 (Jaroslaw Wawrzyniak) abgedruckt in diesem Heft S. 475 ff. einordnen zu können, beleuchten die nachfolgenden Ausführungen zunächst den rechtlichen Hintergrund des Urteils. Dazu wird kurz auf die (deutschen) Kindergeldvorschriften und die entsprechenden Regelungen des Europäischen Sozialrechts eingegangen. Auch die – teilweise widersprüchliche – Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit wird erläutert. Im Anschluss werden die wichtigsten Aussagen des EuGH-Urteils dargestellt und ihre Konsequenzen diskutiert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-01
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Dokument Von „Bosmann“ zu „Hudzinski“ und „Wawrzyniak“ – Deutsches Kindergeld in Europa