• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen Personennahverkehr – Zielstellung und Realisierung – Teil 1

Ganze drei Jahre verbleiben noch den Ländern und Kommunen, um die Forderungen des Gesetzgebers nach vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr umzusetzen. Damit soll eine längst überfällige Situation zur Teilhabe der Behinderten und Gebrechlichen am öffentlichen Leben geschaffen werden. Die Zahl derer, die hier Hilfe von der Gesellschaft erwarten, steigt unaufhörlich, die Quote von 10 % ist längst überschritten. Betroffen sind nicht nur die Alten, sondern erstaunlich viele jüngere Menschen, deren Erwartungen auf den weit längeren Anteil ihres Lebens bezogen sind. Dabei handelt es sich nicht nur um amtlich anerkannte Schwerbehinderte, wie die vielfach in den Vordergrund gestellten Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren sowie Blinde und Sehschwache, sondern ebenso um Schwergewichtige und Gebrechliche, Kranke und Gehbehinderte, Schwerhörige und Taubstumme, Geistesgestörte und Farbblinde sowie ebenso die Analphabeten. In der Dringlichkeit können all diejenigen etwas zurückgesetzt werden, die infolge ihres täglichen Gebrauchs der Verkehrsmittel inzwischen eine gewisse Routine in deren Umgang erreicht haben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-27
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen Personennahverkehr – Zielstellung und Realisierung – Teil 1