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Verwaltungsverfahren: Herstellungsanspruch / Anmeldung Entschädigungsanspruch

§§ 14 f. SGB I; § 19 Satz 2 SGB IV; § 18 SGB X

Mit einer förmlichen Antragstellung auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht zugleich ein Antrag auf Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Keine Zurechnung einer Pflichtverletzung eines sonstigen Dritten (hier: kommunale Gemeinde mit Funktion einer „Ortsbehörde für Rentenversicherung“) im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 17. 2. 2009 – B 2 U 34/07 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Peter Mrozynski, München

Seiten 47 - 53

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-08
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Dokument Verwaltungsverfahren: Herstellungsanspruch / Anmeldung Entschädigungsanspruch