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Verwaltungsverfahren: Datenschutz / Löschungsanspruch / Gutachten

§ 200 SGB VII; §§ 84, 76 SGB X

Ein Versicherter, der meint, dass nicht der von ihm gewählte Arzt das Gutachten erstellt, muss dem Unfallversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass er sein Auswahlrecht verletzt sieht (Rügeobliegenheit).

Urteil des 2. Senats des BSG vom 20. 7. 2010 - B 2 U 17/09 R –

Anmerkung von Dr. Dirk Bieresborn, Darmstadt

Seiten 405 - 412

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.07.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2011
Veröffentlicht: 2011-07-04
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