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Vertragsrechtliche Aspekte beim IT-Outsourcing

Das Outsourcing von IT-Funktionen, kompletten IT-Bereichen oder IT-gestützten Geschäftsprozessen ist in Deutschland im Wesentlichen erst seit Mitte/ Ende der 80er Jahre bekannt. Gerade die zu dieser Zeit einsetzenden Umwälzungen in der Informationstechnologie – weg von zentralen Mainframe-Strukturen hin zu dezentralen Client-/Server-Architekturen – führten zu einer ersten Welle von Outsourcing-Projekten auf dem Gebiet der IT. Ausgelagert wurden damals zumeist alle IT-Funktionen eines Unternehmens (Komplett-Outsourcing). Heute stehen beim Outsourcing eher strategische Aspekte, die Vergabe spezieller Leistungen an hierauf spezialisierte Dienstleister (selektives Outsourcing) oder gar nur die Auslagerung einzelner Aufgaben (Outtasking) im Vordergrund. Neben diesem Bezug von dedizierten IT-Leistungen bei Dritten hat inzwischen die Nutzung von IT-Infrastrukturen, die über das Internet verfügbar gemacht und mittels eines Webbrowsers genutzt werden (Cloud Computing) erhebliche Bedeutung gewonnen; im Wesentlichen sind dies die standardisierte Nutzung ganzer Applikationen (Software-as-a-Service), die Nutzung von Plattformen, auf die dann eigene Applikationen implementiert werden können (Platform-as-a-Service) oder reiner Infrastrukturen (Infrastructure-asa-Service) jeweils als Cloud-Leistung, wobei in der Praxis Anbieter von SaaS-Leistungen sich ihrerseits zumeist der Leistungen von PaaS-Anbietern bedienen. Bei jeglicher Nutzung solcher externen Ressourcen steht der Wunsch nach Einsparung und/oder Flexibilisierung von Kosten sowie meist auch einer Qualitätssteigerung durch Standardisierung im Vordergrund.

Seiten 529 - 546

Dokument Vertragsrechtliche Aspekte beim IT-Outsourcing