• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vertragsarztrecht: Zuschläge für Simultaneingriffe mit Haupteingriff/ Überschreitung einer Schnitt-Naht-Zeit

§ 106a Abs. 2 SGB V; Anhang 2 Abschnitt 2.1 Nr. 3, 4, 15 EBM- Ä 2008

1. Die Abrechnung der Zuschlagsziffern für Simultaneingriffe nach Gebührenordnungspositionen (GOP) 31148 und 31828 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erfordert bei Haupteingriffen der Kategorie 7 die Überschreitung der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit von 120 Minuten um mindestens weitere 15 Minuten.

2. Ein der sachlich-rechnerischen Richtigstellung entgegenstehender Vertrauensschutz kann sich nur daraus ergeben, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die von dem betroffenen Arzt beabsichtigte Abrechnungsweise durch eine einzelfallbezogene Auskunft gebilligt und der Arzt in Kenntnis dieser Auskunft seine Abrechnungspraxis aufgenommen hat (die sich später als unzutreffend herausgestellt hat).

3. Pauschale Abrechnungshinweise einer Kassenärztlichen Vereinigung in den allgemeinen Informationen stehen regelmäßig nicht den Fallgruppen gleich, in denen eine Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung aus Vertrauensschutzgründen zu begrenzen ist.

(keine amtlichen Leitsätze, Orientierungssätze des Verfassers der Anmerkung)

BSG, Urteil des 6. Senats vom 26.1.2022 – B 6 KA 8/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:260122UB6KA821R0 –
Anmerkung von Dr. iur. Jan Moeck, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.10.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-04
Dokument Vertragsarztrecht: Zuschläge für Simultaneingriffe mit Haupteingriff/ Überschreitung einer Schnitt-Naht-Zeit