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Versicherungspflicht und Beitragsrecht in der Sozialversicherung: Künstlersozialversicherung / Gemischte Tätigkeit / Lektor / Publizist

§§ 2 S. 2, 3 Abs. 2 KSVG; § 3 S. 1 UrhG

1. Die Einordnung einer aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzten Tätigkeit (sog. gemischte Tätigkeit) als künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit bemisst sich anhand des Gesamtbildes nach ihrem Schwerpunkt, der sich bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit unter Berücksichtigung des Berufsanfängerprivilegs regelmäßig nicht allein aus einzelnen, zuerst akquirierten Aufträgen erschließt.

2. Lektoren von wissenschaftlichen Texten sind regelmäßig Publizisten.

3. Übersetzer von wissenschaftlichen Texten werden publizistisch tätig, wenn sie nicht nur Tatsachen, Nachrichten oder Anleitungen ohne sprachlichen Gestaltungsspielraum wiedergeben.

Urteil des 3. Senats des BSG vom 4.6.2019 – B 3 KS 2/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:040619UB3KS218R0 –
Anmerkung von Andri Jürgensen, Kiel

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-07-06
Dokument Versicherungspflicht und Beitragsrecht in der Sozialversicherung: Künstlersozialversicherung / Gemischte Tätigkeit / Lektor / Publizist