• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Versicherungsbefreiung wegen Elternteilzeit oder Teilzeitbeschäftigung
– Zum Verhältnis von § 8 Abs. 1 Ziff. 2 und § 8 Abs. 1 Ziff. 3 SGB V –

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Frage, ob Personen, die eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb der gesetzlichen Elternzeit ausüben, zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ausschließlich auf das Befreiungsrecht nach § 8 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V verwiesen werden können oder ob eine Befreiung auch gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 3 SGB V möglich ist. Während das erstgenannte Befreiungsrecht zeitlich auf die Elternzeit beschränkt ist, wirkt das letztgenannte auch jenseits der Beendigung der Elternzeit fort. Diese unterschiedliche Wirkungsdauer kann - je nach Intention des Beschäftigten - ausschlaggebend für die Ausübung des Befreiungsrechts sein.

Seiten 595 - 600

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Versicherungsbefreiung wegen Elternteilzeit oder Teilzeitbeschäftigung