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Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für sonst nicht Versicherte

Seit 1. 4. 2007 ist offiziell jeder Mensch in irgendeiner Weise gegen Krankheit abgesichert. Eingeführt wurde dies durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsgesetz-GKV-WSG) vom 26. 3. 2007. Die hier neu geschaffene Versichertengruppe ist heute wieder Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, weil es in diesem Bereich viele Rückstände bei der Beitragszahlung gibt und dafür sehr hohe Säumniszuschläge (es wird sogar von Wucherzinsen gesprochen) erhoben werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-16
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