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Verschonung von vertraglicher Bestattungsvorsorge
Anmerkung zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. März 2008 (Az. B 8/9b SO 9/06 R)

„Immer mehr Rentner werden nach dem Umzug ins Altersheim zu Sozialhilfe-Empfängern.“ So berichtete die „Wetzlarer Neue Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 12. Juli 2008 und spricht in diesem Zusammenhang unter Berufung auf die Arbeiterwohlfahrt Hessen von einer Quote von zwischen 40 und 50 Prozent betroffenen Heimbewohnern. Diese Meldung beansprucht Geltung nicht nur für die Region Wetzlar oder das Bundesland Hessen, sondern dürfte in ähnlichem Ausmaß für die Situation in ganz Deutschland gelten. Wie aber hängt dieser statistische Befund mit dem Thema vertragliche Bestattungsvorsorge zusammen?

Seiten 22 - 26

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-01
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