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Verrechnung nicht ausgeglichener oder abgezogener Verluste bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 15a Abs. 2 EStG)

Nach dem Urteil des BFH ist nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 15a Abs. 2 EStG bei einer Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, der einem Kommanditisten zuzurechnende, nicht ausgeglichene oder abgezogene Verlustanteil mit Überschüssen, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind, zu verrechnen. Eine Verrechnungsmöglichkeit bestehe auch mit Überschüssen aus privaten Veräußerungsgeschäften.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-06-04
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Dokument Verrechnung nicht ausgeglichener oder abgezogener Verluste bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 15a Abs. 2 EStG)