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Verpflichtung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der Entgeltkalkulation

§ 17b Abs. 2 und 3 KHG a. F.
ReprKalkV 2016

Das auf § 17b Abs. 3 Satz 4 KHG aF beruhende zweistufige Auswahlverfahren für die verpflichtende Teilnahme an der Entgeltkalkulation mit der Bildung einer Auswahlmenge (Ranking) und einem sich anschließenden iterativen Losverfahren nach dem Konzept des InEk ist sachgerecht und geeignet, die Vorgaben des Gesetzgebers in § 17b Abs. 3 KHG aF unter Ausnutzung des gesetzlich eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums zu erfüllen und lässt keine Willkür erkennen.

(redaktioneller Leitsatz)

VG Berlin, Urt. v. 08.09.2022 – 33 K 4/21 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-28
Dokument Verpflichtung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der Entgeltkalkulation