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Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Ein Urteil des FG Köln vom 26.11.2014 hatte gezeigt, wie wichtig es für den steuerlichen Berater ist, einen Verlust i. S. des § 17 EStG rechtzeitig geltend zu machen. Ein Auflösungsverlust entsteht erst, wenn die Liquidation der Kapitalgesellschaft abgeschlossen ist. In vielen Fällen greifen nach der FG-Rechtsprechung aber Ausnahmen; einer dieser Ansichten wurde jetzt allerdings vom BFH eine Absage erteilt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-03
Dokument Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen