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Inhalt der Ausgabe 03/2016

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Technik

Kuppelfähigkeit neuer Bahnen mit Bestandsfahrzeugen am Beispiel der Stadtbahnwagen „U4“ und „U5“ der Frankfurter VGF

2003 begann die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) mit der Planung für die Beschaffung neuer Stadtbahnwagen. Da es sich um die fünfte Fahrzeug-Generation seit Öffnung des ersten U-Bahnabschnitts im Oktober 1968 handelt, trägt dieser Typ – seit 2008 im Einsatz – die Bezeichnung „U5“. Anders als bei den Straßenbahnen des Typs „S“, bei denen 2003 die Auslieferung begonnen hatte, war schnell klar, dass die Hersteller keine Plattformfahrzeuge anbieten konnten. Für die VGF bedeutete das, dass – zusammen mit dem noch nicht feststehenden Fahrzeughersteller – die Neukonzeption eines Hochflurfahrzeugs notwendig war.

Otokar Kent C: Die türkische Alternative

Während der türkische Mitbewerber Temsa schon seit rund 15 Jahren auf dem mitteleuropäischen Markt aktiv ist, hat sich der Einstieg von Otokar dort eher schleichend und leise vollzogen. Das könnte sich aber in Zukunft ändern, stockt doch das Unternehmen aktuell seine Kapazitäten auf und startet eine Produktoffensive. Mit einer Mischung aus attraktivem Preis-Leistungs-Verhältnis, cleveren Innenraumkonzepten sowie grundsolider Technik und Verarbeitung wollen die Türken künftig im Konzert der etablierten Busproduzenten mitspielen. Einen wichtigen Baustein auf diesem Weg soll der Kent C mit Euro-6-Technik bilden.

Neue Unimog-Generation trumpft groß auf

Die „Eierlegende-Wollmilchsau“ gilt oft als das Nonplusultra einer Entwicklung. Doch häufig haben Anwender wenig Freunde an solchen Alleskönnern, weil sie meist alles können, aber nichts so richtig. Die neue Unimog-Generation ist dagegen vielfältig einsetzbar, allerdings überall richtig gut. Rund 500.000 Stück dieser Universal Motor Geräte (Unimog) konnte Mercedes-Benz seit Beginn der Produktion im Jahr 1945 weltweit verkaufen. Für Nutzfahrzeuge eine gigantisch große Verkaufszahl. Die Beliebtheit der Unimogs resultiert aus mehreren Faktoren: Erstens sind sie extrem kompakt und damit sehr wendig.

Gewichts- und leistungsoptimierte Antriebslösung für die neue Fahrzeuggeneration FLIRT3

Der FLIRT3 (Flinker Leichter Innovativer Regional Triebzug) ist ein komplett neues und technisch hochentwickeltes Fahrzeug und zeichnet sich durch eine Leichtbauweise mit geringem Gewicht aus. Dadurch werden höhere Beschleunigungswerte erzielt und somit der Energieverbrauch und die Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen erheblich gesenkt. Die Fahrzeuge erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 160 km/h. Auffällig bei allen aktuellen Triebwagenkonzepten der Firma Stadler ist das neue Frontdesign, welches die Belange an die Crashtauglichkeit des Fahrzeuges berücksichtigt und den Familiengedanken optisch widerspiegelt.

Betriebspraxis und Rationalisierung

Strategie zur Einführung elektrifizierter Bussysteme

Im Oktober 2015 enthüllte Volvo seinen neuen vollelektrischen Bus in kommerzieller Konfiguration, den Volvo 7900 Electric. Entsprechend den Plänen der Firma werden die ersten Busse 2017 zur Auslieferung bereit stehen und stellen damit die dritte Stufe der 3-Säulen-Strategie der Volvo Bus Corporation auf dem Weg zur Elektromobilität dar. Der erste Schritt wurde Mitte der 2000er Jahre unternommen, als sich die Volvo Group entschloss, elektrifizierte Buslösungen zu entwickeln. Dies führte im Jahr 2010 zur Vorstellung der ersten Generation von Hybridbussen, dem Volvo 7900 Hybrid.

Leistungsfähiger S-Bahnverkehr im Großraum Berlin

Die DB AG hat eine Rahmenvereinbarung über bis zu 1380 neue S-Bahnwagen (172,5 Vollzüge = 345 Halbzüge) für das mit 0,8 kV Gleichstrom betriebene z. Z. 331,5 Strecken-km) umfassende S-Bahn- Netz im Großraum Berlin ausgeschrieben, darunter 48 Vollzüge (96 Halbzüge) für das Teilnetz Ringbahn und seine Zulaufstrecken.

Markt und Recht

Das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG als Hemmnis für einen effizienten ÖPNV

Eine Reihe von Bundesländern hat bereits das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG abgeschafft und durch eigene Landesregelungen ersetzt, einige halten weiterhin daran fest. In mehreren Bundesländern gibt es noch vertragliche Übergangsregelungen zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre, die das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG durch ein „Einfrieren“ der letzten regulären Abrechnung außer Kraft gesetzt haben. Im Zuge der Diskussion um eigene landesrechtliche Regelungen über § 64a PBefG wird wieder eine Rückkehr zur bundesrechtlichen Regelung (in Verbindung mit einer Modifikation der Landesverordnungen zu den Sollkostensätzen) erwogen.

Kurzbeitrag

Neun Unternehmen – eine Lösung

Es gibt zwei gute Gründe, jeden Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu pendeln: Man hat kein Auto und/oder man möchte sich den Stress kilometerlanger Staus und entnervender Parkplatzsuche ersparen. Der Komfort bleibt aber schnell auf der Strecke, wenn Pendler alle paar Stationen in eine neue Tarifzone einfahren und einen weiteren Fahrschein lösen müssen. Daher bietet der integrierte Tarifverbund Arcobaleno, der den Kanton Tessin sowie das Bündner Misox und Calancatal umfasst, seinen Fahrgästen ein einheitliches Tarifsystem – für Bahn und Bus in der Südschweiz gelten dieselben Tarife und Regeln.

Kurz & Bündig

Aus der Industrie

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2016.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-29
 

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