„Vergleichende Darstellungen sind unzulässig“ – Worin sich die Sozialwahl von anderen Wahlen unterscheidet – und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben
Leicht hat es der Wähler nicht, sich bei der Wahrnehmung seiner originären politischen Wahlrechte zurechtzufinden: Wer kennt schon den Verantwortungsbereich der zu wählenden Abgeordneten des EU-Parlaments, des Bundestags, der Landtage, der Kreistage und der Gemeinderäte? Wer vermag zusätzlich die fachlichen und charakterlichen Qualitäten der Kandidaten hinreichend zu beurteilen, die um seine Stimme werben? Und wer versteht das jeweilige Wahlrecht, welches in jüngster Zeit wiederholt verändert worden ist 1 – wenn auch mit durchaus demokratischer Intention?
Seiten 148 - 149
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-10 |