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Verantwortung und Haftung der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte sind freiwillige Helfer des Arbeitgebers (siehe sis 9/2020, S. 403) und unterstützen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe sis 10/2020, S. 457). Immer wieder wird gesagt, dass sie weder straf- noch zivilrechtlich verantwortlich sind − doch wie weit ist das zutreffend und was machen Staatsanwaltschaften und Gerichte?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.11.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 11 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-30
Dokument Verantwortung und Haftung der Sicherheitsbeauftragten