• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Unterstützte Beschäftigung – ein neuer Leistungstatbestand des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 38a SGB IX)

Unterstützte Beschäftigung ist ein neuer Leistungstatbestand in § 38a SGB IX, auf den Leistungsgesetze des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben verweisen. Er eröffnet besonders betroffenen behinderten Menschen, insbesondere denjenigen die bislang typischerweise als werkstattbedürftig eingestuft wurden, die Chance auf Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie erhalten die notwendige individuelle Unterstützung, um dauerhaft erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.

Seiten 61 - 67

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2009
Veröffentlicht: 2009-02-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Unterstützte Beschäftigung – ein neuer Leistungstatbestand des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 38a SGB IX)