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Unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellvergaberecht nach §§ 97 ff. GWB, wenn sie Hilfsmittel ausschreiben?

Lange Zeit galt der Gesundheitsmarkt als „Vergaberechtsfreie Zone“. Alles spielte sich nach sehr eigenen, allenfalls im SGB V definierten Spielregeln ab. Diese Zeiten sind nunmehr offenkundig vorbei, seit der Gesetzgeber mit dem GKV-WSG erstmals die obligatorische Ausschreibung von Verträgen für den Hilfsmittelbereich vorgeschrieben hat. Damit findet auch das materielle Kartellvergaberecht Anwendung, wie der nachstehende Aufsatz anschaulich belegt.

Seiten 404 - 414

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2007
Veröffentlicht: 2007-07-10
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