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Unfallversicherungsschutz bei mobiler Arbeit – Offene Fragen und beitragsrechtliche Konsequenzen

Mit dem „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ vom 14.6.2021 wurde mit Wirkung zum 18.6.2021 der Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten außerhalb der Unternehmensstätte modifiziert. Konkret wurde – den Arbeitsunfall betreffend – im Wortlaut des § 8 Abs. 1 SGB VII ein neuer Satz 3 angefügt und im Regelungskontext des Wegeunfalls fand eine neue Nr. 2a Aufnahme in den Gesetzestext des § 8 Abs. 2 SGB VII. Die Neuregelungen haben zahlreiche Auslegungsfragen aufgeworfen, die teilweise kontrovers diskutiert werden. Insbesondere betrifft dies die während einer Arbeitspause zurückgelegten Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am außerbetrieblichen Arbeitsplatz. Der folgende Beitrag versucht zur Lösung beizutragen und geht der Frage einer Neujustierung der sich daraus ergebenden unfallversicherungsrechtlichen unternehmerischen Verantwortung nach, die nun deutlich weniger als zuvor durch die betriebliche Risikosphäre bestimmt zu sein scheint.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2022
Veröffentlicht: 2022-09-02
Dokument Unfallversicherungsschutz bei mobiler Arbeit – Offene Fragen und beitragsrechtliche Konsequenzen