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Unfallversicherung: Arbeitsunfall / Äußeres Ereignis

§ 8 SGB VII

Eine nicht durch äußere Umstände veranlasste vom Willen des Versicherten getragene und gesteuerte Eigenbewegung – hier: Zugbremsung – ist kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 29. 11. 2011 – B 2 U 10/11 R –

Anmerkung von Wolfgang Keller, Mainz

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.11.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-01
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