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Umsetzung und Konsequenzen der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie aus kommunaler Sicht

Um grenzwertüberschreitende PM10 - und NO2-Belastungen im Ruhrgebiet zu verringern, haben die Bezirksregierungen Münster, Düsseldorf und Arnsberg 2008 einen regionalen Luftreinhalteplan aufgestellt. Die in einem Evaluationsbericht des Umweltministeriums NRW 2010 dargestellten Maßnahmenwirkungen reichen aber bisher noch nicht aus, um die Grenzwerte flächendeckend einzuhalten. Die PM10-Werte sind deutlicher zurückgegangen als die NO2-Belastung. Die Städte müssen die Stickoxid-Emissionen des Verkehrs deutlich senken. In den Ballungsräumen sind die Möglichkeiten von lokalen Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -steuerung nahezu ausgeschöpft. Die Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes könnte den Städten den notwendigen Spielraum verschaffen, systemische Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen aus Verbrennungsprozessen, wie z. B. Mobilitäts- oder Energieeffizienzkonzepte, umzusetzen. Von der Einführung der Euro6-Norm erhofft man sich eine nachhaltige Verringerung der NOx-Emissionen des Verkehrs. Langfristig können Synergien zwischen Immissions-, Klima- und Lärmschutz die Gesamtsituation deutlich verbessern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2012.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-12-07
Dokument Umsetzung und Konsequenzen der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie aus kommunaler Sicht