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Überwachung von Tätigkeiten mit Gefährdung durch krebserzeugende Fasern und Stäube?

Der Freistaat Sachsen benutzt für die Erfassung der nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckgeräte, Anlagen für hoch-, leicht sowie entzündliche Flüssigkeiten) ein zentrales Anlagenkataster (AnKa). Mit AnKa bietet sich der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, für die genannten Anlagen die Einhaltung der Prüfverpflichtungen nach §§ 14 und 15 BetrSichV durch die Betreiber zu überwachen. Werden die entsprechenden Anlagen nicht oder nicht fristgerecht überprüft oder erfolgt der Eintrag in die Datenbank nicht, wird das im System mit einer „roten Ampel“ angezeigt. Wie effektiv ist diese Kontrolle? Ist sie angesichts des damit verbundenen behördlichen Aufwandes überhaupt notwendig und sinnvoll? Nachfolgend wird versucht, diesen Fragen anhand einer Datenauswertung der Dienststelle Dresden für das zweite Halbjahr 2014 nachzugehen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.04.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-31
Dokument Überwachung von Tätigkeiten mit Gefährdung durch krebserzeugende Fasern und Stäube?