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Thema: „Biostoffe“

Mikroorganismen begleiten den Menschen seit je her. Wir haben sie uns zunutze gemacht zum Beispiel zur Brot-, Bier- oder Weinbereitung oder auch bei der Herstellung von Medikamenten. Mikroorganismen können aber auch Gefährdungen für Menschen bringen, wenn sie als Erreger von Infektionskrankheiten auftreten. Daher gibt es auch für Tätigkeiten mit Mikroorganismen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bis zum Inkrafttreten der Biostoffverordnung (BioStoffV) im Jahre 1999, die 2013 novelliert wurde, gab es Schutzvorschriften für Beschäftigte bei Tätigkeiten in Anwesenheit von Mikroorganismen nur im Bereich des medizinischen Infektionsschutzes und in der Gentechnik. Die BioStoffV gilt umfassend für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen); ihr Zweck ist ein umfassender Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten. Inzwischen unterstützt auch ein umfangreiches untergesetzliches Regelwerk (Technische Regeln – TRBA) die Arbeitgeber bei der Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-01
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