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Teilhabeleistung: Persönliches Budget / Umfang

§ 10 SGB VI; §§ 14, 17 SGB IX

Der Antrag auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget ist auf eine einheitliche Leistung aus der Hand des zuständigen Trägers unter Einbeziehung aller nach dem festgestellten individuellen Bedarf im Innenverhältnis der beteiligten Träger zu erbringenden budgetfähigen Teil-Leistungen gerichtet.

Urteil des 5. Senats des BSG v. 11. 5. 2011 – B 5 R 54/10 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg/Kerstin Palsherm, München

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.11.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-01
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Dokument Teilhabeleistung: Persönliches Budget / Umfang