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Svenja Schulze: „Messstellen-Debatte war reines Ablenkungsmanöver“
TÜV-Gutachten bescheinigt Bundesländern korrekte Aufstellung ihrer Luftmessstellen

Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet. Das zeigt ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Standortauswahl von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht hat – darunter alle Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. Das Ergebnis: 69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab. Für eine Messstelle konnte der TÜV zwar kein abschließendes Urteil treffen, er hält die Aussagekraft der Messstelle aber für sehr wahrscheinlich gegeben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-11-26
Dokument Svenja Schulze: „Messstellen-Debatte war reines Ablenkungsmanöver“