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Steuerrelevante Ereignisse nach Betriebsveräußerung

Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, stellt gewissermaßen seine letzte gewerbliche Tätigkeit dar. Gewinne, die bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden, gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Sie sind einkommensteuerpflichtig – Verluste, die bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstehen, sind im Rahmen der allgemeinen Regeln ausgleichs- und abzugsfähig.

Seiten 286 - 292

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-04
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Dokument Steuerrelevante Ereignisse nach Betriebsveräußerung