• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 10/2021

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Mobilheim-Verkauf +++ Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2022 +++ Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern +++ Steuerbefreiung für die Luftfahrtumsätze: Fluggastkontrollen +++ Hotelräume bei der Ermittlung von Grundbesitzwerten +++ Kassenführung: Geänderte Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme +++ Verlängerung der Überbrückungshilfen bis 31.12.2021 +++ Kollision zweier Flugzeuge unterfällt dem Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ +++ Flugumleitung zu benachbartem Flughafen: Kostenerstattung für Zwischenbeförderung +++ Zu heiße Suppe – kein Anspruch auf Schmerzensgeld +++ Deutsche Gerichte für Buchung bei ausländischer Fluggesellschaft zuständig +++ Fluggesellschaft darf nicht mit Gutschein erstatten +++ Fensterlose Hotelzimmer zum kurzzeitigen Aufenthalt zulässig +++ VDR-Geschäftsreiseanalyse: Reisetätigkeit der deutschen Wirtschaft schrumpft um mehr als 80% +++ Besteuerung von Reiseleistungen: TTS Update am 23./24.11.2021 +++

Steuern

Leistungsort für Veranstaltungsleistungen

Für den Verkauf von Eintrittskarten gelten im Bereich der Umsatzsteuer Spezialregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts. Diesbezüglich hat das BMF mit Schreiben vom 9.6.2021 die Angleichung der deutschen Verwaltungsauffassung an EU-Recht vollzogen und gleichzeitig für eine Klarstellung zur Behandlung von Online-Veranstaltungen gesorgt.

Zur Rechtslage bei ausländischen Amtshilfeersuchen

Die Aktivitäten der Guardia di Finanza, in Deutschland ansässige Ferienhausveranstalter mit der Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen in Italien der Umsatz- und Ertragsbesteuerung zu unterwerfen, haben auch in Deutschland erste Spuren hinterlassen. Es sind Amtshilfeersuchen eingegangen und es wurden auf direktem Wege Verträge und Buchungsunterlagen angefordert, teilweise auch bereits in Italien vorgelegt. Die für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zuständige Polizeitruppe hat offensichtlich keine Bedenken, Besteuerungsgrundsätze nach speziellen, vom Gemeinschaftsrecht abweichenden Vorstellungen zu entwickeln und diese – beginnend mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen – mit der Einleitung von Strafverfahren zu verfolgen.

Reverse Charge auf Reisevorleistungen

Wir sind ein in Deutschland ansässiger Veranstalter von Sprachreisen. Von lokalen Leistungsträgern – insbesondere Sprachschulen und Beherbergungsbetrieben – kaufen wir Reisevorleistungen ein, um daraus Pakete für unsere fremdsprachenbegeisterte B2C-Kundschaft zu schnüren. Die Kosten für diese z.B. in Frankreich und Italien erbrachten Reisevorleistungen haben wir „brutto wie netto“ gebucht und im Gegenzug die Marge der deutschen Umsatzsteuer unterworfen. Nunmehr stellt aber unser Finanzamt in der laufenden Betriebsprüfung die Behauptung auf, dass wir auf die Reisevorleistungen § 13b UStG anzuwenden hätten und diese von uns (zusätzlich) geschuldete Umsatzsteuer gem. § 25 Absatz 4 UStG nicht als Vorsteuer geltend machen können.

Recht

Fahrgastrechte auch im See- und Binnenschiffsverkehr

In den aktuellen Corona-Zeiten wurden nicht nur in großen Mengen Flüge annulliert oder erheblich verspätet. Auch Fährschiffpassagen fielen aus, Kreuzfahrten wurden abgesagt. Die insoweit anstehenden Rechtsfragen und Zahlungsansprüche wurden und werden regelmäßig nach Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB) abgewickelt. Wenig beachtet wird, dass daneben für die See- und Binnenschifffahrt verpflichtende Fahrgastrechte bestehen, analog der Fluggastrechte-VO (EU) 261/2004. Der EuGH hat hierauf in einer aktuellen Entscheidung nachdrücklich aufmerksam gemacht.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-10-08
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005