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Inhalt der Ausgabe 08/2020

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Beantragung der Corona‐Überbrückungshilfen +++ Handhabung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie +++ „Erwachsenenhotel“ als zulässige Ausrichtung eines Wellness- und Tagungshotels +++ WhatsApp‐Nachricht: Blaue Haken als Zugangsbestätigung +++ Ausgleichszahlung bei zusammengesetzten Flügen: Gesamtentfernung entscheidet +++ Keine Ausgleichszahlung bei außerordentlichem Umstand auf vorangegangenem Flug +++ Hotelbetriebsschließung als Versicherungsfall? +++ Studie zum veränderten Reiseverhalten +++

Steuern

Umsetzung der Steuersatzänderungen in der Touristikpraxis

In der SRTour 07/2020 hatten wir unter dem Titel „Steuersatzreduzierung auf 16% und 5%: Herausforderungen für die zweite Jahreshälfte 2020“ die wesentlichen Aspekte des Ab und Auf bei der nationalen Steuerbelastung bereits kurz angerissen. Diese Anpassungen, deren erhoffter „Wumms‐Effekt“ auf breiter Front von Vertretern der Wirtschaft und auch seitens der Verbände bezweifelt wird, ist für Reiseveranstalter, Reisevermittler und MICE‐Anbieter ebenso relevant wie für die betroffenen Leistungsträger. Besonders aufwändig trifft es die Hotel‐ und Gastrobranche, ist doch der Steuersatz für den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zunächst durch das Corona‐Steuerhilfegesetz für ein Jahr (1.7.2020 bis 30.6.2021) auf 7% ermäßigt worden.

EU TOMS Konsultation – Entscheiden Sie mit bei der Zukunft der Reiseleistungsbesteuerung!

Über die „EU TOMS Study“ – mit vollem Namen „Study on the review of the VAT Special Scheme for travel agents and options for reform“ (12/2017) – sowie die Diskussionen über eine harmonisierte Zukunft der Besteuerung von Reiseleistungen wurde in SRTour bereits umfassend berichtet (vgl. hierzu u.a. SRTour 07/2018 S. 10 ff. sowie SRTour 02/2020 S. 9 ff.). Im Rahmen der TOMS‐Konsultation geht es nun darum, die Ergebnisse der EU TOMS Study zu bewerten, um der EU‐Kommission gewissermaßen eine „Pragmatical Wish List“ an die Hand zu geben, wie die Margenbesteuerung in der Zukunft idealerweise für alle Anbieter steuerpflichtiger EU‐Reisen weltweit ausgestaltet sein soll.

Recht

Pauschalreise nach Aufhebung der AA‐Reisewarnung: Verlust von Gewährleistungsansprüchen?

Auch wer sich an den aktuell geänderten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes (AA) orientiert und die schon vor Corona gebuchte Sommerreise antritt oder eine von den neuen Pauschalangeboten in Anspruch nehmen will, reist – reiserechtlich gesprochen – in einer Grauzone. Es fragt sich, ob der Reisende mit der neuen EU‐Pauschalreiserichtlinie weiterhin davon ausgehen kann, dass bei Verkürzung wesentlicher Reiseleistungen gleichwohl der Reisende den Reisepreis mindern kann; hat er gar Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit? Oder darf sich der Reiseveranstalter darauf berufen, grundsätzlich nicht vertragswidrig gehandelt zu haben, weil sich das allgemeine Lebensrisiko des Reisenden in der globalen Reisewelt vor dem Hintergrund der Corona‐Pandemie verwirklicht hat?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-11
 

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