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Inhalt der Ausgabe 08/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Bilanzierungsgrundsätze für Provisionsvorauszahlungen und dazugehörige Aufwendungen +++ EU verstärkt Kampf gegen Steuerbetrug +++ Organschaft und Margenbesteuerung +++ Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG +++ Reisekosten kein Bestandteil des geldwerten Vorteils bei Betriebsveranstaltung +++ Umfang der Hinzurechnung bei Leasingunternehmen – Besonderheiten beim Flugzeugleasing +++ Einladung zur Luxus-Kreuzfahrt nicht schenkungsteuerpflichtig +++ Reisemangel: Bei Fristversäumnis kein Rechtsverlust ohne Verschulden – Streik keine höhere Gewalt +++ Reisegutscheine insolvenzgesichert +++ Verzögerte Sicherheitskontrolle – kein Schadenersatz +++ Eigener Anspruch gegen Facebook am Wohnort-Gericht +++ „Satzungsmäßiger Sitz“ auch ohne unternehmerische Tätigkeit +++ VDR-Geschäftsreiseanalyse 2018 +++

Steuern

Erleichterte Ermittlung der Anzahlungsmarge gefährdet?

Neben der derzeit heftig diskutierten Umsetzung der Margenbesteuerung nach Maßgabe von Margen für einzelne Reiseleistungen gehört auch die Besteuerung von Anzahlungen auf Reiseleistungen mit Hilfe von Anzahlungsmargen zu den Vereinfachungsregelungen, die anlässlich der Einführung der Margenbesteuerung mit der Finanzverwaltung abgestimmt und vereinbart wurden. Aus den nachstehenden Erläuterungen dürfte deutlich werden, dass Vereinfachungsregelungen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nach wie vor notwendig sind.

Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Fällen der Differenzbesteuerung

Mit Beschluss vom 7.2.2018 (Az.: XI R 7/16) hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Fällen der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG (Art. 311 ff. MwStSystRL) als maßgeblicher Umsatz für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf die Handelsspanne statt auf den Gesamtumsatz abzustellen ist. Eine zustimmende Entscheidung des EuGH würde den Anwendungsspielraum dieser Regelung wesentlich erweitern und gleichzeitig für die Anwendung im Rahmen der Margenbesteuerung des § 25 UStG Bedeutung erlangen.

Bettensteuer‐Kaskade in Köln

Mit großem Interesse haben wir den Bericht zur Kölner Bettensteuer, die ja offiziell Kulturförderabgabe (KFA) genannt wird, bei River Cruise Overnight (SRTour 06/2018 S. 13 ff.) gelesen und gelernt, dass im Prinzip nur der im B2C‐Endkunden‐Geschäft auftretende „stehende oder schwimmende“ Hotelier zur Abführung der KFA in Köln verpflichtet ist.

Recht

Zusammengesetzte Flüge und ausführende Fluggesellschaft

Bei Anwendung der Fluggastrechte‐Verordnung (EU) 261/2004 reiht sich Auslegungsfrage an Auslegungsfrage. Für den betroffenen Flugpassagier kann es schwer sein festzustellen und zu entscheiden, welcher der an seiner Flugreise beteiligten Fluggesellschaften ihm eigentlich bei Unregelmäßigkeiten, Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung einzustehen hat, wenn es um die Zahlung der Ausgleichsforderung geht oder um die Gestellung von Ersatzflügen. Auch aktuell hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu grundsätzliche Auslegungsfragen zu beantworten.

Neuer DRV‐Politikbrief zur Reisewirtschaft

Mit den Themen Neues Reiserecht, Musterfeststellungsklage, Barrierefreiheit und Verkauf von Bahntickets im Reisebüro ist am 28.6.2018 der neue DRV-Politikbrief erschienen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2018
Veröffentlicht: 2018-08-10
 

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