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Inhalt der Ausgabe 08/2013

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr +++ Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen – Hapimag-Gesellschafter erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen +++ Keine Storno-Überprüfungspflicht +++ Leistungsausschluss für psychische Erkrankung +++ Vulkanasche als Höhere Gewalt +++ Ungewöhnlicher Zimmergenosse: Kein Reisemangel +++ Minderung wegen Umzug in Nachbarhotel +++ Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht bei Wanderveranstaltungen +++ Zwangs-Trinkgeld auf Kreuzfahrten +++ FeWo im Ausland – Klage am Verbrauchergerichtsstand +++ Große Verspätung als Grund für Ausgleichszahlung +++ „Ausführendes Luftfahrtunternehmen“ muss nicht Betreiber des eingesetzten Flugzeugs sein +++

Steuern

Margensteuer – quo vadis?

Selten war ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von größerer Komplexität durchdrungen als die von der EU-Kommission initiierten acht Vertragsverletzungsverfahren in Sachen "TOMS + Wholesale" (vgl. hierzu die SRTour-Berichterstattungen in 4/2013 S. 7 ff. sowie 7/2013 S. 7 ff.). Es hat den Anschein, als ob selbst die an Kritik nicht sparende Stellungnahme der Generalanwaltschaft beim EuGH aufgrund der Vielzahl von Abgrenzungs-, Zuordnungs- und Praktikabilitätserwägungen des anzuwendenden Rechts mit einer zufriedenstellenden und praxisgerechten Lösung der aufgeworfenen Rechtsfragen überfordert ist.

Reverse-Charge-Änderungen zum 1.10.2013 betreffen nicht Flug und Fluss!

Bekanntlich erfolgt mit Wirkung vom 1.10.2013 eine Anpassung der Vorschriften des deutschen UStG u.a. dahingehend, dass Reverse-Charge-Pflichten im Zusammenhang mit der Personenbeförderung im Inland (beispielhaft also die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden ausländischen Busunternehmer auf einen in- oder ausländischen Reiseveranstalter) abgeschafft wird. Diese lobenswerte Verfahrensvereinfachung betrifft allerdings ausschließlich die Passage Land, soweit sie mit motorbetriebenen Kraftfahrzeugen ausgeführt wird (vgl. § 13b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Gesetzliche Rechnungsangaben auf Buchungsbestätigung nicht erforderlich

In unserem Reiseunternehmen verfahren wir, nachdem eine Buchung getätigt worden ist, so, dass zunächst eine Buchungsbestätigung und später noch eine Rechnung verschickt wird.

Recht

EU-Kommission stärkt Rechtsposition von Pauschalreisenden

Die bisher geltende Pauschalreise-Richtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990 soll nun nach 13 Jahren verbessert werden. Am 9.7.2013 hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Der Richtlinien-Entwurf zielt auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und will diesen zeitgerechter machen. So soll das neue Regelwerk z.B. die Besonderheiten bei Online-Buchungen stärker berücksichtigen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-08
 

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