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Inhalt der Ausgabe 07/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Kein Betriebsausgaben- und kein Vorsteuerabzug für den Erwerb eines Privatpilotenscheins +++ Flugticketbesteuerung weiter in der Diskussion +++ Plastikhotelstuhl und Verkehrssicherungspflicht +++ Vertragsabschluss durch Reisebüro +++ Veranstalterhaftung contra Individualreise +++ Verspätung als Beförderungsverweigerung +++ Kein Sonderschadensersatz bei FeWo-Vermietung +++ Keine Garantiehaftung zu Lasten des FeWo-Mieters +++ Aufstiegsqualifizierung staatlich anerkannt: Verordnung zum Geprüften Tourismusfachwirt in Kraft +++

Steuern

Vorsteuerabzug bei Werbeaktionen, Gewinnspielen und Betriebsausflügen

Reiseunternehmer, die Pauschalreisen, Ballonfahrten, Candle- Light-Dinner oder Konzertkarten zur Steigerung ihres Bekanntheitsgrads, der Neukundengewinnung oder Imagepflege verlosen, sollten beim Einsatz dieser Verkaufsförderungsinstrumente im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung beachten. Dies gilt insbesondere für Fälle des Erwerbs der Freizeitleistungen auch zur Gratisabgabe für Gewinnspiele innerhalb der Belegschaft oder für einen jährlich organisierten Betriebsausflug.

JStG 2013 – Gutschrift muss als „Gutschrift“ bezeichnet werden

Über die für die deutsche Tourismusindustrie relevanten umsatzsteuerlichen Änderungen im Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) hatten wir bereits in SRTour 04/2012 S. 6 ff. auf der Basis des ersten Referentenentwurfs (RefE) berichtet. Am 23.5.2012 hat nun das Bundeskabinett den Entwurf des JStG 2013 beschlossen. Nachfolgend erhalten Leistungsträger, Veranstalter und Agenturen einen Zwischenstand zum für sie besonders wichtigen Bereich der Gutschriftserteilung.

Ferienhausvermietung und Dienstleistungskommission – BMF übernimmt BFH-Rechtsprechung

Unerwartet hat das BMF seine seit Jahren vertretene Rechtsauffassung zur Nichtanwendung der Margenbesteuerung beim Vertrieb von Reiseleistungen „im eigenen Namen für fremde Rechnung“ aufgegeben und die gegenteilige Rechtsprechung des BFH übernommen. Damit ist die sog. Dienstleistungskommission mit Wirkung für alle offenen Fälle, prinzipiell aber ab 1.1.2013, nicht mehr nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, sondern nach der Sonderregelung des § 25 UStG zu beurteilen. Trotz der nunmehr bestehenden einheitlichen Rechtsmeinung haben sich neue Fragen für die Praxis der Anbieter solcher Objekte ergeben, die nachstehend erörtert werden.

Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Erzielt ein Steuerpflichtiger durch die Fremdvermietung einer einzelnen Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist die Überschusserzielungsabsicht im Falle der teilweisen Selbstnutzung oft fraglich. Mit Urteil vom 7.3.2012 (Az.: 9 K 180/09) hat das FG Niedersachsen nun entgegen einschlägiger BFH-Rechtsprechung entschieden, dass die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung dann zu unterstellen ist, wenn die jährlichen tatsächlichen Vermietungstage regelmäßig die Grenze von 75% der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten.

Recht

Immer aktuell: Einbeziehung von Reise-AGB in den Reisevertrag

Man sollte meinen, dass mit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 26.2.2009 die Art und Weise der Einbeziehung von Reise-AGB in Reiseverträge abschließend geklärt wäre. Wie ein Blick in die Praxis zeigt, ist dem offensichtlich nicht so.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-07-09
 

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