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Inhalt der Ausgabe 06/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Anpassungen in der Steuerverwaltung aufgrund Datenschutzgrundverordnung +++ Berufung auf Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistungen aus anderem Mitgliedstaat +++ Steuerliche Behandlung von Veranstaltungen +++ Neues Reiserecht: Welche Informationen benötigt der Vertrieb vom Veranstalter? +++ Angebot von Werbeblockaden nicht unlauter +++ Nagel im Flugzeugreifen als Risiko der Fluggesellschaft +++ Schadenersatz bei fehlenden Unterstützungsleistungen +++ Massenhafte Krankmeldungen des fliegenden Personals keine außerordentlichen Umstände +++ Reiseportal haftet für Falschangabe auf Website +++ Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter auch bei Vertragsbeendigung in Probezeit +++ Datenschutz-Grundverordnung: Änderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten +++ Europäischer Ferienhausmarkt +++

Steuern

Ist die Hotelverpflegung in Deutschland nunmehr mit 7% oder 19% umsatzsteuerpflichtig?

Im Anschluss an die Beiträge des Verfassers in SRTour 3/2018 S. 5 ff. und 4/2018 S. 2 f. wird nachfolgend ein Überblick über den neuesten Stand der Diskussion zur Thematik des begünstigten Steuersatzes für Hotelverpflegungsleistungen gegeben, denn die Diskussion ist munter weitergegangen.

Kölner Bettensteuer auch bei River Cruise Overnight?

Völlig überraschend erreichte uns vor einigen Wochen ein Abgabenbescheid der Stadt Köln über die sog. Kulturförderabgabe (KFA), wohl besser bekannt als Bettensteuer. Wir selbst verkaufen als Reiseveranstalter Flusskreuzfahrten auf gecharterten Schiffen, u.a. auf dem Rhein, und fragen uns, ob diese Form „kommunaler Wegelagerei“ überhaupt zulässig ist, da wir erkennbar keine Übernachtungsleistung, sondern eine Personenbeförderungsleistung erbringen. Überdies müsste doch auch die „Mannheimer Akte“ – das ist doch die Chicago Convention der Airlines für die Rheinpassage? – eine Zusatzbesteuerung auf dem Rhein verbieten oder nicht?

Recht

Gepäckunregelmäßigkeiten – Anforderungen an die Schadensanzeige an Luftfrachtführer

Jeder Flugreisende kennt die Stresssituation: Das aufgegebene Gepäck erscheint nach Ankunft nicht auf dem Gepäckband oder wenn doch, ist es beschädigt. Was tun? Die Reisegruppe wartet schon am Transfer-Bus zum Hotel, der Reiseleiter drängelt. Wem und wie ist der Schaden bzw. der Kofferverlust anzuzeigen? Etwa schnell am Lost & Found-Schalter im Flughafengebäude, direkt bei der Fluggesellschaft oder bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters? Mündlich, fernmündlich oder telefonisch?

Beilage

Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2018

Nachfolgend finden Sie die Stichworte zu den im 1. Halbjahr 2018 in den SRTour-Ausgaben 01-18 bis 06-18 erschienenen Beiträgen in alphabetischer Sortierung. Soweit die Einträge im Stichwortverzeichnis auf einer Kurznachricht aus der Rubrik Kurz informiert basieren, erkennen Sie das an dem in Klammern hinzugesetzten Symbol K. Den Seitenangaben jeweils vorangestellt ist die Heftnr. (Beispiel: Den Beitrag zum Stichwort Abflugverspätung finden Sie also auf S. 5 in der Ausgabe 04-18).

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-11
 

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