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Inhalt der Ausgabe 05/2021

Editorial

SRTour‐Jubiläum – 25 Jahre Berichterstattung über das Touristik‐bezogene Steuerrecht und Wirtschaftsrecht

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Einarbeitung der Gesetzesänderungen bei der Margenbesteuerung in den UStAE +++ Nichtantritt der Reise: Reiseveranstalter muss zum Ausmaß der Bauarbeiten vortragen +++ Reisepreisminderung bei pandemie‐bedingter Kontaktbeschränkung am Urlaubsort +++ Flug verpasst – kein Schadenersatz +++ Auch gewerkschaftlich organisierter Streik ist kein „außerordentlicher Umstand“ +++ Check‐In‐Kosten bei Buchung anzugeben +++ Keine Stornokosten‐Erstattung bei unvollständig vorgelegtem Krankheitsverlauf +++ Zeit für die Neuregelung der Insolvenzabsicherung drängt – Nachbesserungen am Reisesicherungsfonds +++ Soziales Unternehmertum im Tourismus +++

Steuern

Ungeklärte Rechtsfragen der Margen‐ und Regelbesteuerung: Auch nach 25 Jahren ein SRTour‐Dauerthema

Bereits in der ersten Ausgabe von SRTour vom 1.5.1996, damals noch als StBT bezeichnet, findet sich der Hinweis, dass Beratungen in einem gemeinsamen Arbeitskreis des DRV mit dem BMF über offene Rechtsfragen der Margen‐ und Regelbesteuerung initiiert wurden, über deren Stand der „SteuerBrief Touristik“ regelmäßig berichten und Tipps für die Praxis geben wird. Letzteres ist bis heute so geblieben. Die Auseinandersetzung mit ungeklärten steuerlichen Rechtsfragen der Touristik findet sich in jeder Ausgabe von SRTour und zeigt, dass der für die Besteuerung typische „stetige Wandel der Gesetzgebung und Rechtsprechung“ die Unternehmen der Touristik nicht verschont.

Seeschifffahrt: Eingeschränkte Befreiung von Bevorratungslieferungen seit 1.4.2021 in Kraft

Leistungen für die Seeschifffahrt sind gem. § 8 Abs. 1 i.V. mit § 4 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das BMF vertritt mit einem Schreiben vom 26.3.2021 im Hinblick auf die Belieferung von Bordläden eine einschränkende Sichtweise. Weil eine Nichtbeanstandungsfrist am 31.3.2021 ausgelaufen ist, besteht für Zulieferer und Ladenbetreiber unmittelbarer Handlungsbedarf.

Reisevermittlerhaftung nach § 651v Abs. 3 BGB nicht margensteuerrelevant

Wir sind eine im Mittelstand angesiedelte Unternehmensgruppe, die u.a. die Vermittlung von Sprachreisen betreibt. Dabei treten wir in deutlicher Abgrenzung zu unserem anderweitigen Veranstaltergeschäft im fremden Namen und für fremde Rechnung auf, was uns vom lokalen Finanzamt bereits in mehreren Betriebsprüfungen bescheinigt worden ist. Nun haben wir erstmals in größerem Umfang Sprachreisen von in der Schweiz und in den USA ansässigen Veranstaltern zu vermitteln begonnen und sind in diesem Zusammenhang auf die Haftungsnorm des § 651v Abs. 3 BGB gestoßen.

Kein Nullsatz bei DOM‐DOM‐Flug mit Umstieg im Ausland

Wie verhält es sich eigentlich mit der Umsatzsteuer bei Flügen, wenn sich Abflug und Ziel in Deutschland befinden, aber ein Umstieg im Ausland erfolgt? Wir verkaufen beispielsweise einen Flug von Hamburg nach München über London oder Wien. Wird dies nun als Inlandsflug mit 19% besteuert oder bleiben die internationalen Flugsegmente steuerfrei?

Recht

Gewährleistung bei Pandemie‐bedingten Reisebeeinträchtigungen

Bekanntlich datiert die weltweite Pandemie‐Erklärung der WHO vom 12.3.2020 und die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts vom 17.3.2020. Die COVID‐pandemiebedingte Gesundheitskrise bestand das gesamte Jahr 2020 und besteht auch in 2021 fort, ein sicheres Ende ist nicht abzusehen. Nach dem abrupten Abbruch jeglichen touristischen Geschehens im März 2020 wurden im Verlauf des Jahres 2020 gleichwohl wieder Flugpauschalreisen angeboten in Reiseländer, die dies – wenn auch mit Corona‐bedingten Einschränkungen – zuließen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-28
 

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